Um durch die Pandemie stark betroffene kleine und mittlere Unternehmen weiter zu unterstützen, starten Bund und Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe. Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Sie erhalten für die Monate Juni bis August verlorene Zuschüsse, mit denen sie Umsatzausfälle ausgleichen und betriebliche Fixkosten decken können. Das Land ergänzt die Hilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm für den Unternehmerlohn: Mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erhalten Solo-Selbstständige und Freiberufler eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Die Landesregierung rechnet mit 100.000 Antragstellern für das Zusatzprogramm und stellt hierfür 300 Millionen Euro bereit.
Es ist gut, dass die Überbrückungshilfe von Bund und Land jetzt startet. Wir wollen dabei mehr für die krisengeschüttelten Solo-Selbstständigen, Freiberufler und Kleinunternehmer in Nordrhein-Westfalen tun, als es im Bundesprogramm vorgesehen ist. Deshalb ergänzen wir die Hilfe durch ein eigenes Zusatzprogramm aus Landesmitteln, damit die Betriebe gut durch die kommenden Monate kommen. Die Beantragung ist einfach, unbürokratisch und rein digital, damit die Hilfe schnell ankommt.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe und das Zusatzprogramm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erfolgt über einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Die Bundesregierung stellt hierfür ein bundeseinheitliches Antragsportal zur Verfügung. Dort können sich die Berater registrieren und vom 10. Juli 2020 an Anträge stellen. Informationen zu den Programmen finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe.