Eine neue und moderne Krankenhausplanung für NRW ist überfällig. Der rot-grüne Plan von 2015 hat sich als unwirksam erwiesen: Zig Kliniken haben geschlossen, besonders freie und gemeinnützige Träger ziehen sich zurück, vor allem in ländlichen Gebieten herrscht oft Unter-, in anderen Regionen eine wirtschaftlich problematische Überversorgung. Mit dem Beschluss des neuen Krankenhausgestaltungsgesetzes haben wir das nun beendet.

Hauptproblem war: Das Krankenhausbett als Planungsgröße ist völlig überholt. Den Menschen in Nordrhein-Westfalen bringt es nichts, ein freies Bett zu haben – sie brauchen vielmehr die passende Behandlung für ihre Verletzung oder Erkrankung. Deshalb müssen wir statt mit Betten mit Leistungen planen. Zudem wollen wir, dass jeder Mensch in unserem Land innerhalb von 20 Minuten ein Krankenhaus erreichen kann.

Um zu erklären, was Patientinnen und Patienten von der Konzentration auf Leistungsbereiche statt auf die Bettenzahl haben, zeigt ein einfaches Beispiel: Im Jahr 2017 wurden 2700 Bauchspeicheldrüsen-Operationen – hochspezialisierte und schwerwiegende Eingriffe – in 165 NRW-Kliniken durchgeführt. 66 der Krankenhäuser kamen nicht einmal auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss geforderte Mindestmenge von jährlich zehn dieser Operationen. Das bedeutet: Eine hochkomplexe OP wird ohne die nötige Routine vorgenommen. Das ist nicht der Qualitätsstandard, den wir für die Menschen in diesem Land wollen. Sie erwarten von uns in der Landespolitik zu Recht mehr – und werden es mit Hilfe dieses Gesetzes bekommen. Mit dem neuen Krankenhausgestaltungsgesetz steht die Grundlage einer modernen Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen.