Die Plenartage rund um die zweite Lesung des Landeshaushaltes sind stets die längsten in Düsseldorf. Jeder Einzelplan wird einzeln besprochen und abgestimmt, sodass möglichst viele Aspekte zur Sprache kommen können. Auch ich habe zum Kapitel „Verbraucherschutz“ für die CDU-Fraktion sprechen dürfen. Da kann es dann auch schon mal gerne, so wie am vergangenen Mittwoch, bis 2 Uhr morgens gehen… Was mit in dieser Woche sonst besonders wichtig war, lesen Sie hier:

Fachkräftemangel im MINT-Bereich entgegenwirken

Mit 68 Hochschulen und über 4700 Studiengängen ist Nordrhein-Westfalen Hochschulstandort Nummer eins in Deutschland – das wollen wir bleiben und die Hochschullandschaft weiter stärken. Unser Ziel ist es, dass junge Menschen im Leben die besten Chancen haben und zugleich unsere heimische Wirtschaft mit den Fachkräften versorgt wird, die sie für unser aller Wohlstand dringend braucht.

Deshalb wollen wir die Verzahnung von Wirtschaft und akademischer Ausbildung in Zukunft stärken. Die Unternehmen und Kammern können durch eine Kooperation mit den Unis sowie durch duale Studienangebote selbst daran mitwirken, die Fachkräfte auszubilden, die sie brauchen. Zudem wollen wir die Durchlässigkeit zwischen Studium und Ausbildung in beide Richtungen verbessern. Wer im Studium bemerkt, dass er in einer Lehre besser aufgehoben wäre – oder andersherum -, soll keinen vollständigen Bruch erleben, denn die bis dahin erworbenen Fähigkeiten sind ja weiterhin wertvoll.

Lesen sie hier unseren Antrag.

Nordrhein-Westfalen verlängert das Zuschusspro-gramm für Eigentümer

Das Land verlängert den Förderzeitraum für das Zuschussprogramm Wohneigentum. Damit können auch über den Jahreswechsel hinaus Käufe finanziell unterstützt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist. Die Hilfe kommt Bürgerinnen und Bürgern zugute, die selbst in ihrem erworbenen Eigentum leben und den ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Erwerb beziehungsweise Zuschlagsbeschluss nachweisen können. Außerdem müssen sie hierfür Grunderwerbsteuer gezahlt haben. Die Zuwendung umfasst zwei Prozent der grunderwerbsteuer-pflichtigen Kaufsumme – maximal 10.000 Euro. Nordrhein-Westfalen hat hierfür insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Bislang hat die NRW.BANK rund 71 Millionen Euro bewilligt. Eingegangen sind derzeit circa 30.000 Anträge mit einem Volumen in Höhe von 190 Millionen Euro. Die Anträge werden sukzessive bearbeitet. Um einen Antrag zu stellen, benötigen Käufer unter anderem eine Kopie des notariell beurkundeten Kaufvertrages oder des rechtskräftigen Zuschlagbeschlusses sowie den Grunderwerbsteuerbescheid und den entsprechenden Zahlungsbeleg. Nähere Informationen zu den Förderbedingungen hat die NRW.BANK auf ihrer Website zusammengestellt.

Missbrauchsopfer von Lügde müssen zeitnah entschädigt werden

Das unermessliche Leid der jungen Missbrauchsopfer von Lügde können wir auch mit allem Geld der Welt nicht ungeschehen machen. Aber wir können den betroffenen Familien mit finanzieller Unterstützung Halt geben und sicherstellen, dass die Kinder umfassende Hilfe erhalten. Leider dauern die Verfahren zur gesetzlichen Opferentschädigung oft sehr lang und beinhalten hohe rechtliche Hürden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Landschaftsverbände die vorliegenden Anträge und Verfahren bis zum 31. März 2023 abschließend geprüft und bearbeitet haben. Bei Fällen, in denen das Opferentschädigungsgesetz nicht greift, kann die Stiftung Opferschutz NRW helfen. Diese wurde vom Landtag NRW beschlossen, als im Bedarfsfall mögliche Ergänzung zum Opferentschädigungsgesetz.

Bis 2027 stehen der Stiftung 16 Millionen Euro zur Verfügung, sie konstituiert sich in dieser Woche. Was wir jetzt nicht brauchen, ist das Auflegen einer Parallelstruktur und ein weiterer Zeitverzug, wie die SPD es mit einem weiteren Sonderfonds vorschlägt. Die Opfer des Missbrauchsfalls Lügde müssen jetzt so zeitnah wie möglich eine Entschädigung erhalten. Wir schulden den Kindern und Jugendlichen wirksame Hilfe, da wo Hilfe gebraucht wird. Klar ist: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist kein Einzelphänomen, sondern findet in jeder Stadt in NRW statt. Deshalb werden wir die Maßnahmen zum Schutz für Kinder vor sexualisierter Gewalt ausweiten und verbessern.