Leitentscheidung für das Rheinische Revier bringt Planungssicherheit für Kommunen, Unternehmen und Anwohner

Zwei sehr aufregende Plenartage liegen hinter mir, an denen nicht nur der Haushalt 2021 in den Landtag von der Landesregierung eingebracht, sondern auch eine neue Leitentscheidung für das Rheinische Revier vorgestellt worden ist. Lesen Sie hier, was an dieser so wichtig ist für unsere Region:

Die Landesregierung hat den Entwurf für eine neue Leitentscheidung für das Rheinische Revier im Landtag vorgestellt. Dabei habe auch ich im Plenum zu gesprochen und die besondere Bedeutung der getroffenen Entscheidungssätze für die Menschen in meinem Wahlkreis betont.

Dabei reichten die alten Braunkohle-Abbaupläne aus der rot-grünen Leitentscheidung von 2016 weit über das Jahr 2045 hinaus. Nun kann diese Zeitspanne deutlich früher enden, die CO2-Emissionen können um bis zu 70 Prozent reduziert werden und der Hambacher Forst kann erhalten bleiben. Ein Erfolg, den wir in einem gesellschaftspolitischen Kompromiss herbeiführen konnten, an dem in der berühmten Kohle-Kommission 28 Vertreter von Ministerpräsidenten und Bürgermeistern, über Greenpeace und den BUND, Wissenschaftlern bis hin zu Arbeitgebern und Gewerkschaften beteiligt waren.

Heute setzt die NRW-Landesregierung mit dieser Leitentscheidung Bundesgesetze in Handlungsfähigkeit um. Die Leitentscheidung gibt den Kommunen nun Planungssicherheit, damit können sie in ihre vielfältigen Entwicklungsperspektiven einsteigen und Spielräume nutzen.

Bereits für die Erstellung des Entwurfes sind von der Landesregierung viele Gespräche mit dem Betroffenen und den Kommunen vor Ort geführt worden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird nun mit diesem Entwurf weiter fortgeführt.

Meine gesamte Rede können Sie hier in Kürze noch einmal nachhören.

Den Entwurf der Leitentscheidung finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/leitentscheidung2020

Hintergrund und weiterer Fahrplan:

  • Das Wirtschafts- und Energieministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf der neuen Leitentscheidung auf Basis der Regelungen im Kohleausstiegsgesetz des Bundes entwickelt. Die Landesregierung hat sich dazu von Februar bis Juni 2020 intensiv mit zahlreichen Akteuren im Rheinischen Revier ausgetauscht.
  • Über ein öffentliches Online-Beteiligungsverfahren können sich Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, Kreise und alle Interessierten nun bis zum 1. Dezember 2020 zu der neuen Leitentscheidung äußern und den Entwurf im Internet kommentieren. Link: leitentscheidung-perspektiven-nrw.de
  • Die Leitentscheidung ist auch Thema zweier Dialogveranstaltungen im Revier, die live im Internet übertragen werden. Sie finden statt in Erkelenz (15. Oktober 2020) und Kerpen (29. Oktober 2020).
  • Die abschließende Entscheidung wird 2021 gefasst. Danach muss auf Grundlage der Leitentscheidung insbesondere der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln die Braunkohlenpläne anpassen und dabei die Vorgaben der Leitentscheidung umsetzen. Auch die konkreten neuen Abbaugrenzen und die Rekultivierungsziele werden hier festgelegt. Auch dazu wird die Öffentlichkeit beteiligt werden.

Link zum Online-Beteiligungsverfahren: www.leitentscheidung-perspektiven-nrw.de

Neue Krankenhausplanung hat den Menschen im Blick

Nordrhein-Westfalen braucht dringend eine neue Krankenhausplanung. Denn die bisherige Planung orientiert sich allein an Betten, nicht an medizinischen Leistungen. Das bietet nicht ausreichend Spielraum für eine Steuerung von Kapazitäten – für uns muss der Mensch im Vordergrund stehen, nicht ein belegtes Krankenhausbett.

Operationen rund um Knieprothesen etwa werden an mehr als 230 Standorten in Nordrhein-Westfalen angeboten, pro Krankenhaus sind das im Schnitt nicht einmal zwei Eingriffe pro Woche. Das bedeutet: Der Patient muss für seine OP zwar nicht weit fahren, dafür hat er aber auch nicht den erfahrensten Operateur. Unser Anspruch als NRW-Koalition ist: Die Menschen im Land sollen immer durch Spezialisten behandelt werden können und die bestmögliche Versorgung erhalten.

Nicht jedes Krankenhaus muss auch jede Leistung anbieten, aber jeder Mensch in NRW muss im Notfall schnell in einem Krankenhaus sein. Das ist unser Ziel, für das wir nun einen Entwurf für ein neues Krankenhausplanungsgesetz in den Landtag eingebracht haben: eine flächendeckende Basisversorgung und eine Spezialisierung für die einzelnen Leistungsbereiche. Um Missverständnissen gleich vorzubeugen: Wir wollen die Zahl der Kliniken in Nordrhein-Westfalen nicht reduzieren!

Landeshaushalt 2021 bietet Corona die Stirn

Keine Regierung und kein Parlament konnten zu Beginn dieses Jahres vorhersehen, in welcher dramatischen gesundheitspolitischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lage wir uns heute befinden. Aber jede Regierung und jedes Parlament sind aufgerufen, angesichts der gewaltigen Dimension dieser Krise das Bestmögliche zu tun, um sie zu bewältigen. Unter diesen Voraussetzungen hat die Landesregierung den Entwurf des Haushaltes 2021 in den Landtag eingebracht.

Dabei hält NRW auch in Corona-Zeiten Kurs und plant weiter ohne Schulden für den normalen Haushalt. Gleichzeitig bietet der Haushalt Corona die Stirn und steht für Transparenz,  Verlässlichkeit und Vorsorge. Transparenz, weil wir Rettungsschirm und allgemeinen Haushalt klar erkennbar voneinander abgrenzen. Verlässlichkeit, weil das, was war, bleibt. Keine Einschränkung der Nachfrage des Landes gegenüber dem, was wir uns für normale Zeiten vorgenommen haben. Zudem Vorsorge, weil wir in Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen Brandmauern eingezogen haben, die uns die notwendige Rückkehr zur haushaltspolitischen Normalität ermöglichen.

Die Kommunen verfügen über weit mehr als acht Milliarden Euro zusätzliche Mittel gegenüber dem Bilanzstrich zu rot-grüner Regierungszeit. Mehr als die Hälfte davon strukturell und dauerhaft! Diese NRW-Koalition ist die kommunalfreundlichste Landesregierung, die dieses Land je gesehen hat. Daran wollen wir auch in dieser Zeit festhalten.

Für Ihren Hintergrund:

Wesentliche mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes:

Familie

  • Für die weitere Qualitätssteigerung der Kinderbetreuung und zur Finanzierung der Kinderbetreuungsplätze stellt die Landesregierung zusätzlich rund 437 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben werden zusätzliche Landesmittel in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro jährlich zur Schaffung weiterer Betreuungskapazitäten im Zuge der Platzausbaugarantie

Innere Sicherheit

  • Der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminalität kommt eine besondere Bedeutung zu. Hierfür werden 105 Spezialistinnen und Spezialisten Zur Entlastung und Unterstützung des operativen Dienstes werden 500 zusätzliche Stellen für Tarifbeschäftigte im polizeilichen Verwaltungsdienst geschaffen. Zur besseren Bekämpfung von Terror und Extremismus erhält der Staatsschutz 80 neue Stellen. Es werden 2760 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter eingestellt.

Schule und Bildung

  • Im Jahr 2021 richtet die Landesregierung rund 2750 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer ein, darin enthalten sind rund 1.200 Lehrerstellen zur Stärkung der Grundschulen. Im Bereich der schulischen Inklusion werden rund 750 zusätzliche Stellen geschaffen. Das Angebot des Offenen Ganztags im Primarbereich wird um 25.000 Plätze ausgebaut auf nunmehr 354.670 Plätze. Zudem werden 400 zusätzliche Stellen für Schulverwaltungsassistenz an Grundschulen sowie 169 Stellen für Schulverwaltungsassistenz an Berufskollegs eingerichtet. Darüber hinaus werden die Stellen für Schulpsychologen um 50 erhöht.

Digitalisierung und Infrastruktur

  • Im Rahmen der Landeskofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes zahlt das Land 191 Millionen Euro mehr. Zur Beschleunigung der Digitalisierung der Landesverwaltung fließen 117,9 Millionen Euro zusätzlich.

Wissenschaft und Forschung

  • Die Universitätsmedizin wird deutlich gestärkt: Im Haushalt 2021 werden zusätzlich rund 94 Millionen Euro für die Universitätskliniken bereitgestellt. Davon entfallen rund 22 Millionen Euro auf den Aufbau der Hochschulmedizin in Ostwestfalen-Lippe.

Daneben unterstützt die Landesregierung die Bewerbung des Forschungszentrums Jülich als Standort für einen geplanten EU-Höchstleistungsrechner:  Zum einen durch eine anteilige Aufstockung der Grundfinanzierung als Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur, zum anderen durch die finanzielle Vorsorge in Höhe von 125 Millionen Euro für den Landesanteil am Aufbau und Betrieb des geplanten Rechnersystems.

Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

  • Rund 22 Millionen Euro mehr fließen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in die Unterstützung unserer heimischen Landwirtschaft. Für die Arbeit der Landwirtschaftskammer werden zusätzlich acht Millionen Euro bereitgestellt. Ebenfalls verstärkt wird die Förderung des Ökolandbaus. Um die unabhängige Verbraucherarbeit weiter zu stärken, stellt das Land zusätzlich vier Millionen Euro für die Verbraucherzentrale zur Verfügung.

Verkehr

  • Für Projekte des Rad- und Fußverkehrs sind gut 54 Millionen Euro vorgesehen; das sind 15 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2020. Das Land stellt zusätzlich rund 35 Millionen Euro für Investitionen in Landesstraßen und Radwege an Landesstraßen zur Verfügung.

Sportförderung

  • Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Haushalt 2021 für die Sportförderung rund 12 Millionen Euro mehr zur Verfügung als in 2020, insbesondere zur Durchführung sportlicher Großveranstaltungen.

Rheinisches Revier

  • Für die Kofinanzierung zusätzlicher Bundesmittel für das Rheinische Revier stellt die Landesregierung in 2021 zunächst 30 Millionen Euro zur Verfügung, in 2022 werden es 160 Millionen Euro sein.

Denkmalschutz und Dorferneuerung

  • Zur Unterstützung des Landesprogramms Dorferneuerung werden zusätzliche Investitionen von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung des Denkmalschutzes unterstützt das Land mit einem zusätzlichen Betrag im Haushalt 2021 von 12 Millionen Euro.

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