„Nordrhein-Westfalen fit für den Neustart nach der Pandemie machen“ – dies war in dieser Woche der Tenor, der sich durch die Plenartage in Düsseldorf zog. Mit mehreren Initiativen und Gesetzen haben wir genau hierfür Sorge getragen. Lesen Sie hier wie gewohnt, was mir in dieser Woche besonders wichtig war:
Epidemische Lage läuft aus – Grundrechtseingriffe werden zurückgenommen
Die Disziplin der Menschen in den vergangenen Monaten, der große Impffortschritt und die umfangreichen Testungen haben das Infektionsgeschehen in Nordrhein-Westfalen erfolgreich und nachhaltig zurückgedrängt. Diese Situation eröffnet neue Perspektiven. Schritt für Schritt können Grundrechtseingriffe zurückgenommen werden. Klar ist jedoch auch: Für Entwarnung ist es noch zu früh. Die epidemische Lage von landesweiter Tragweite wird zwar auslaufen können, aber die Pandemie ist noch nicht vorbei. Es gilt, weiter vorsichtig zu sein.
Damit die Landesregierung über wirksame Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie verfügen konnte, hat der Landtag seit April 2020 wiederholt die „epidemische Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein-Westfalen“ festgestellt. Diese Ausnahmesituation läuft nach einer erneuten Verlängerung Ende April 2021 aus und wird nach Entscheidung der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP nicht erneut verlängert. Wenn es erforderlich ist, kann der Landtag die epidemische Lage von landesweiter Tragweite jederzeit wieder erklären.
Eltern in NRW werden bei Beiträgen für Kita und OGS in der Corona-Pandemie entlastet
Eltern in Nordrhein-Westfalen erhalten aufgrund der durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen (Kitas), Kindertages-pflege und den Offenen Ganztagsschulen (OGS) eine Erstattung ihrer Beiträge. In gemeinsamen Verhandlungen zwischen den Hauptgeschäftsführern der Kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund), Familienminister Dr. Joachim Stamp, sowie den Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP konnte eine Verständigung erzielt werden: Rückwirkend werden Elternbeitrage für den Zeitraum Februar bis einschließlich Mai 2021 teilweise oder vollständig erstattet.
Mit dem Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen unterstützen die Landesregierung und die Kommunen gemeinsam erneut die Eltern in dieser herausfordernden Zeit. Das ist ein wichtiges Signal an die Familien in unserem Land. Auch wenn die Kindertageseinrichtungen während der vier Monate weit überwiegend im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten konnten, gab es richtigerweise den zeitweisen Appell des Familienministers, die Kinder wenn möglich zuhause zu betreuen. Dies bedeutete für diejenigen, die dem Appell gefolgt sind, in diesem Zeitraum einen vollständigen Verzicht auf die Kita-Betreuung. Die hälftige Teilung der Elternbeiträge knüpft an vorausgehende Regelung an und berücksichtigt, dass es in dieser Krise um eine faire Aufteilung der Lasten in der Pandemie zwischen Kommunen und Land geht. Beide Seiten werden ihrer Verantwortung damit gerecht. Die jetzt getroffene Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ist eine deutliche finanzielle Entlastung für die Familien mit Kindern in unserem Land.
Bis zu 5000 Euro pro Verein – damit wir wieder zusammen feiern
Viele ehrenamtlich geführten Vereine in Nordrhein-Westfalen finanzieren sich überwiegend durch Mitgliedsbeiträge und Einnahmen aus Veranstaltungen. Aber: In der Corona-Krise sind viele Mitglieder ausgetreten, Feste wurden nicht mehr gefeiert. Das hat Folgen für die Vereine, die mit großen Fragezeichen in die Zukunft blicken. Es hat aber auch Folgen für uns alle: Wir haben erlebt, wie leer sich ein 1. Mai ohne Maifeuer anfühlt, ein Sommer ohne Schützenfest, Kirmes oder Sportfest, ein 11.11. ohne Karneval und ein Advent ohne Weihnachtsmarkt – wir wollen das alles zurück. Wir brauchen einen Neustart miteinander.
Diesen Neustart wollen wir als NRW-Koalition anschieben, indem wir unseren Ehrenamtlern Planungssicherheit, Motivation und eine Grundlage bieten. Für eingetragene Vereine schaffen wir die Möglichkeit, eine einmalige finanzielle Unterstützung von maximal 5000 Euro zu erhalten, um ihre Veranstaltung Corona-konform auf die Straße oder in den Saal zu bringen. So wollen wir an der Basis daran arbeiten, das Leben aus dem Lockdown zurück in die Normalität, in die Gemeinschaft, zu bringen
Fahrverbote in ganz NRW verhindert!
Der Landtag hat in einer Aktuellen Stunde über die abgewendeten Fahrverbote in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Durch die Einigung mit der Deutschen Umwelthilfe Anfang der Woche wurde das drohende Dieselfahrverbot in der Landeshauptstadt Düsseldorf aus der Welt geschafft – das letzte von insgesamt 14 in NRW. Ein großer Erfolg für unser Land und die Menschen hier.
Armin Laschet hatte im Februar 2018 versprochen, alles für die Vermeidung von Fahrverboten zu tun – und was hat man sich bei SPD und Grünen über ihn lustig gemacht. Aber: Armin Laschet und Umweltministerin Ursula Heinen-Esser haben es geschafft. Den Erfolg haben wir erreicht, weil wir ihn wollten – mit den Kommunen, den Bezirksregierungen, den kommunalen Unternehmen, mit intelligenter Verkehrs-steuerung, sauberen Fahrzeuge, mehr Fahrradverkehr, dem Ausbau des Nahverkehrs. Das war harte Arbeit, nicht Gerede.
Wir alle wollen saubere Luft. Aber das erreichen wir nicht allein mit Elektrofahrzeugen, die sich nicht jeder leisten kann. Wir verbessern den CO2-Fußabdruck des Verkehrssektors nur, wenn wir die Kraftstoffe für die bestehenden Fahrzeuge sauber machen. Biogas, E-Fuels, Wasserstoff und Strom sind die Lösung. Saubere Luft, Klimaschutz und Mobilität für die Menschen und Wirtschaft in Einklang bringen – dass es geht, haben wir gezeigt.
Initiative für nachhaltige Stadtentwicklung
Die NRW-Koalition von CDU und FDP will die Stadtentwicklung noch ökologischer, energieeffizienter und nachhaltiger gestalten als bisher. In den vergangenen Jahren haben wir bereits einiges unternommen, um die Städte widerstandsfähig gegen die sich ändernden klimatischen Verhältnisse zu machen, beispielsweise mit dem Programm ,Klimaresilienz in Kommunen‘, dotiert mit zwölf Millionen Euro.
Wir wollen unser Angebot in dieser Hinsicht jetzt noch verbreitern: von der Städtebauförderung bis zur Dorferneuerung. Denn nachhaltige Entwicklung ist nicht nur ein Thema für die Metropolen, sondern auch für den ländlichen Raum. Konkret vorgenommen haben wir uns den Versuch einer Schwammstadt. Sie soll Wasser durch offenporige Flächen oder andere Rückhaltemöglichkeiten aufnehmen, auch wenn es schlagartig in großen Mengen auftritt, zurückhalten für trockene Phasen oder lang-sam wieder abgeben, um über Verdunstung Kühlung zu liefern.
Aufenthalts- und Umweltqualität auch unter herausfordernden Bedingungen zu gewährleisten, ist der Anspruch, mit dem wir Stadt und Land gestalten wollen.
Den harten Start ins Leben für Frühchen abfedern
Frühchen haben einen harten Start in ihr Leben. Für Kinder, die bei ihrer Geburt weniger wiegen als eine Packung Mehl, sind ganz besonders auf entwicklungsfördernde Nahrung angewiesen. Doch das Stillen mit der plötzlichen und viel zu frühen Entbindung klappt oftmals nicht, die Milch der Mütter reicht nicht aus. 2000 Frühchen betrifft das jährlich in NRW. Muttermilchbanken können diesen zusätzlichen Stress in einer Extremsituation abfedern, weil sie die Kleinen mit allem versorgen, was sie fürs Wachsen brauchen.
In ganz Deutschland gibt es derzeit 31 dieser Banken mit Spendermilch – 1959 waren es noch 86. Der Bedarf liegt weit über dem Angebot und nur ein kleiner Teil der Perinatalzentren hat Zugang zu gespendeter Muttermilch. Die meisten Frauenmilchbanken versorgen ausschließlich Patientinnen und Patienten der eigenen Klinik mit Spendermilch. Als 2015 in Dortmund die erste Muttermilchbank Nordrhein-Westfalens eröffnet wurde, hatte das Klinikum bis zu 20 Liter pro Jahr von einer Frauenmilchbank in Leipzig bezogen. Der Bedarf für die damals jährlich mehr als 120 Frühchen belief sich jedoch auf 80 bis 100 Liter.
Um die Überlebenschancen von frühgeborenen Kindern zu verbessern, müssen wir den Aufbau von Muttermilchbanken weiter aktiv unterstützen und vorantreiben. Langfristig benötigen wir eine Vereinbarung mit dem Bund zur Finanzierung von Muttermilchbanken über die Systeme der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem benötigen wir dringend bundeseinheitliche und möglichst unbürokratische Ansätze zum Einsatz von Spendermilch.