Die Landesregierung plant Erstattung von Beiträgen für KiTas und OGS

Nur eingeschränkt war die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen (Kitas), Kindertagespflege und den Offenen Ganztagsschulen (OGS) zu Coronazeiten möglich. Darauf reagierte die Landesregierung und fand jetzt mit den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Familienministerium und den CDU/FDP-Landtagsfraktionen eine Einigung. Rückwirkend werden Elternbeiträge für den Zeitraum Januar bis einschließlich Mai 2021 teilweise oder vollständig erstattet. Ich freue mich, dass wir diesen guten Konsens gefunden haben. Mit dem Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen unterstützen die Landesregierung und die Kommunen gemeinsam erneut die Eltern in dieser herausfordernden Zeit.

Viele Mütter und Väter haben in den vergangenen Monaten eine Doppelbelastung aus Homeoffice und Kinderbetreuung gemeistert. Sie leisteten damit einen enormen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und zur Eindämmung der Infektionszahlen. Dafür sind wir ihnen sehr dankbar!

Die Einigung betrifft aber nicht nur die rückliegende Zeit, sie ist auch in die Zukunft gerichtet. Zwar gehen alle Beteiligten davon aus, dass im Laufe der Sommerferien und der Zeit danach keine Einschränkungen beim Betrieb in den Kitas zu erwarten sind. Dennoch haben alle Akteure eine mögliche erneute pandemiebedingte Einschränkung des Kita-Betriebes im Blick und daraufhin eine Vereinbarung getroffen. Die Kommunalen Spitzenverbände haben uns für diesen Fall zugesichert, die tatsächliche Inanspruchnahme, also die Nutzungsintensität der Kitas und OGS, zu berücksichtigen und den Fraktionen von CDU und FDP dazu rechtzeitig einen Vorschlag vorzulegen Dies begrüßen wir ausdrücklich!

Hintergrund: Für die Leistungen die Kindertagesbetreuungsangebote in Kitas, Kindertagespflege und der Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I einschließlich der OGS werden pro Monat in Nordrhein-Westfalen Elternbeiträge in Höhe von rund 86 Millionen Euro erhoben. Für den Monat Februar werden die vollen Elternbeiträge erstattet, jeweils hälftig durch die Kommunen und das Land. Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 werden 50 Prozent erstattet, ebenfalls jeweils zur Hälfte aufgeteilt zwischen Land und Kommunen. Insgesamt schultert das Land damit rund 108 Millionen Euro für den Zeitraum der vier Monate. Bereits im Januar 2021 waren die Elternbeiträge vollständig erstattet worden. 86 Millionen hatte der Haushalts- und Finanzausschuss des NRW-Landtags bereits im Mai 2021 freigegeben. Den zusätzlichen Mitteln muss der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags noch zustimmen.