Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bilder, die uns in der vergangenen Woche von der Hochwasserkatastrophe in unserem Land erreicht haben, haben mich tief erschüttert. Noch ist unklar, welches Ausmaß an Schäden verursacht wurde und wie viele Leben zu beklagen sind – doch schon jetzt ist klar: Jede Hilfe ist dringend notwendig.

Mein Dank gilt vor allem den Helferinnen und Helfern aller Organisationen, die in den vergangenen Tagen unermüdlich gearbeitet haben um Leben zu retten und Schäden zu beseitigen. Sie leisten außerordentliches und verdienen unseren höchsten Respekt.

Das Landeskabinett hat in einer Sondersitzung beschlossen, neben den finanziellen Hilfen des Bundes weitere 200 Millionen Euro Soforthilfen zur Verfügung zu stellen. Damit steht das Soforthilfeprogramm des Landes und Mittel können unbürokratisch und schnell fließen für Bürgerinnen und Bürger, die gewerbliche Wirtschaft und freien Berufe, Landwirte und land- sowie forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Kommunen.

Konkret können Bürger, die in Existenznot stecken, 1500 Euro pro Haushalt erhalten und zusätzlich 500 Euro für jede weitere Person. Insgesamt werden maximal 3500 Euro pro Haushalt ausgezahlt. Das Geld soll beim akuten Bedarf helfen, etwa an Nahrungsmitteln und Kleidung.

Auch die Wirtschaft soll profitieren: Für jede beschädigte Betriebsstätte können Leistungen von 5000 Euro abgerufen werden. Das gilt auch für die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft – für die rund 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Letztere können sich übrigens bei etwaigen Verunreinigungen der Felder durch Heizöl oder Ähnliches an den Wiederaufbau des Bundes wenden. Nach den Richtlinien des Abfallgesetzes wird dann eine Entschädigung geleistet.

Besonders betroffene Städte und Gemeinden erhalten insgesamt 65 Millionen Euro, da in kurzer Zeit ungeheuer viel wieder in Stand gesetzt werden muss. Das Geld für die Kommunen soll noch diese Woche ausgezahlt werden. Die Pauschalbeträge zur Wiederinstandsetzung ihrer Infrastruktur sind den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen worden, die das Geld dann nach Bedürftigkeit auf ihre Gemeinden verteilen. Demnach erhalten die Kommunen im Kreis Düren in einer ersten Tranche 4 Millionen Euro.

Die Hilfen können ab sofort ohne Bedürftigkeits-, Vermögens- und Detailprüfungen beantragt werden. Wir vertrauen hier den Bürgerinnen und Bürgern. Die Auszahlungen können damit sehr schnell erfolgen. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, die drängendste Not der Menschen zumindest ein Stück weit zu lindern.

Alle weiteren Informationen zu der Soforthilfe finden Sie unter https://www.land.nrw/de/soforthilfe oder dem „Bürgertelefon Fluthilfe“ unter der Rufnummer 0211/4684 4994.

Darüber hinaus hat das Land bereits vor einigen Tagen den Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Durch diesen gelten ab sofort 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es großzügige Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen und Ihren Familien für die Zukunft viel Kraft und alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Patricia Peill MdL