Der Kinderschutz ist in den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen in den Vordergrund gerückt. Im Jahr 2022 wurde das erste und bundesweit stärkste Landeskinderschutzgesetz beschlossen und damit ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Strukturen des Kinderschutzes in NRW gegangen.
Wir haben das Kinderschutzgesetz mit einem klaren Bekenntnis verabschiedet: Die Verbesserung des Kinderschutzes ist ein andauernder Prozess. Es gilt stetig zu überprüfen, an welchen Stellen können wir noch nachjustieren und welche Schritte können als nächstes folgen. Mit der Stelle für einen unabhängigen Beauftragten oder eine Beauftragte für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen wollen wir den Kinderschutz in NRW weiter stärken. Der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP zur Einrichtung dieser Stelle ist jetzt vom Landtag beschlossen worden.
In den vergangenen Jahren haben wir bereits sehr gute Strukturen in Nordrhein-Westfalen im Kinderschutz geschaffen, zum Beispiel die Einrichtung der bundesweit ersten Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt, die Kinderschutzkommission als Interessenvertretung für alle Kinder und Jugendliche im Landtag oder die Beauftragte für den Opferschutz des Landes NRW, die wir auch weiterentwickeln wollen. Die jetzt neu zu schaffende Stelle soll sich hier sinnvoll einfügen und eine weitere wichtige Anlaufstelle für Fachkräfte werden. Wir wollen den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen umfassend und ganzheitlich weiter stärken. Das haben wir in der vergangenen Legislaturperiode versprochen und das setzen wir jetzt mit unserem Antrag um. (diesen finden sie hier)