Der Reformmotor läuft weiter
In einer Zeit globaler Disruption sorgen wir für politische Verlässlichkeit und packen die
Herausforderungen an, auf die es wirklich ankommt. Wir können bereits jetzt auf zahlreiche
wichtige Projekte zurückblicken, die wir im Jahr 2026 bereits vorangetrieben haben:
– Oberste Priorität: die Zukunft unserer Kinder. Der Entwurf zur KiBiz-Novelle wurde ins
Plenum eingebracht. Mit ihr schaffen wir mehr Stabilität und Verlässlichkeit in der
Kinderbetreuung. Mit der Einrichtung der neuen ABC-Klassen sorgen wir dafür, dass
zukünftig sichergestellt ist, dass alle Kinder die deutsche Sprache beherrschen und dem
Unterricht folgen können, wenn sie eingeschult werden.
– Mit dem zweiten Beschleunigungs- und Entlastungspaket setzen wir den Weg von
Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau fort. Mit der Novelle der
Landesbauordnung vereinfachen wir das Bauen und sorgen dafür, dass langfristig
mehr Wohnraum entsteht.
– Investitionen in gute Infrastruktur: Im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Plans
investieren wir in den kommenden Jahren rund 60 Milliarden Euro in die Zukunft unseres
Landes. Die ersten Projekte stehen bereits in den Startlöchern.
– Acht Medaillen konnten Athletinnen und Athleten bei den Olympischen Spielen in
Mailand und Cortina d’Ampezzo sammeln. Mit der Sportmilliarde legen wir das größte
Sport-Investitionspaket in der Geschichte Nordrhein-Westfalens auf und legen so den
Grundstein für die Medaillen von morgen.
Kampf gegen Schrottimmobilien fortsetzen
In den vergangenen Jahren wurden nicht zuletzt im Rahmen der wiederkehrenden
Kontrollaktionen in Schrott- oder Problemimmobilien umfangreiche Erfahrungen im Kampf
gegen dieses Phänomen gesammelt. Diese wurden nun in ein Faires-Wohnen-Gesetz
gegossen. Damit gehen wir künftig noch stärker gegen die menschenunwürdige Nutzung
dieser Immobilien als Wohnraum vor. Außerdem soll so dem Wertverlust ganzer Quartiere
vorgebeugt werden.
Bereits mit dem Wohnraumstärkungsgesetz wurden den Kommunen Instrumente an die
Hand gegeben, um stärker gegen Problemimmobilien vorgehen zu können. Jetzt werden
weitere Instrumente hinzugefügt, um Verwahrlosungstendenzen noch wirksamer
begegnen zu können, darunter etwa ein Verbot ausbeuterischer Überlassungspraktiken,
die Möglichkeit der Einführung einer Registrierungspflicht für Unterkünfte durch die
Kommunen, die Übernahme einer Treuhandverwaltung bei untätigen Eigentümern, die ihre
Immobilien verwahrlosen lassen, und – als ultima ratio und unter engen Voraussetzungen –
die Möglichkeit zur Enteignung. Des Weiteren wird der Datenaustausch zwischen Behörden
im Inland und anderen EU-Mitgliedstaaten erleichtert.
Neben dem Faires-Wohnen-Gesetz setzt sich die Landesregierung auch im Rahmen einer
Bundesratsinitiative für den Kampf gegen Schrottimmobilien ein. Kern der Initiative ist ein
Prüfungsauftrag hinsichtlich sozialrechtlicher Zurückbehaltungsrechte, wenn
Vermieterinnen und Vermieter erheblich gegen gesetzliche Pflichten verstoßen, behördlich
festgestellte Mängel nicht beseitigt werden oder erfolglose Fristsetzungen vorliegen.
Schulen stärken, Chancen schaffen
Mit dem 19. Schulrechtsänderungsgesetz, welches sich in der Verbändeanhörung befindet,
legt die Landesregierung ein weiteres wichtiges Reformvorhaben für unsere Schulen vor.
– Demokratie von Klein auf leben ist das wirksamste Mittel gegen Extremisten. Wir stärken
die Demokratiebildung bereits in den Grundschulen, indem künftig alle Schulen im
Primarbereich ein altersgerechtes Beteiligungsgremium einrichten, damit Kinder früh
lernen, Verantwortung zu übernehmen und demokratische Verfahren einzuüben.
– Das Gesetz stärkt den Ordnungsrahmen für Lehrkräfte und Schulleitungen, damit
Schulen bei Störungen, Gewalt oder Bedrohungen schnell und rechtssicher handeln
können. Unter anderem sollen Schulleitungen bei Gefahr im Verzug einen
vorübergehenden Ausschluss vom Schulbesuch von bis zu vier Wochen anordnen
können.
– Wir stärken ein wohnortnahes und differenziertes Schulangebot – insbesondere im
ländlichen Raum. Künftig muss bei der Mindestschulgröße nicht nur auf die
Anmeldungen in Klasse 5 geschaut werden, sondern auch auf die ab Klasse 7 zu
erwartenden Schülerzahlen. Das hilft besonders Haupt- und Realschulen, die
regelmäßig Schülerinnen und Schüler nach der Erprobungsstufe aufnehmen.
