Die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19 Arbeitsausfälle haben.
Dazu berichtet Bundesminister Hubertus Heil:
„Die deutschen Unternehmen und die Beschäftigten brauchen jetzt unsere volle Unterstützung. Neben der Gesundheit der Menschen müssen wir deshalb auch ihre Arbeitsplätze schützen. Dazu haben wir in der vergangenen Woche kurzfristig ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht.“
Unternehmen bekommen in dieser besonderen Situation Unterstützung, damit sie Entlassungen vermeiden und sie zusammen mit ihren Beschäftigten nach der Krise unmittelbar wieder durchstarten können. So sichern wir gemeinsam Arbeitsplätze.
Dazu werden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert:
- Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
- Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
- Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich.
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
- Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt.
Anzeigen von Kurzarbeit können sofort von den Arbeitgebern bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Dies gilt auch für Zeitarbeitsunternehmen.
Hinweise der Bundesagentur für Arbeit:
Wenn Sie bereits beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit registriert sind:
- können Sie Kurzarbeitergeld online anzeigen und beantragen,
- oder den Antrag ausdrucken, ausfüllen und per Post senden bzw. in den Hausbriefkasten Ihrer zuständigen Agentur einwerfen.
Wenn Sie noch nicht beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur registriert sind, rufen Sie bitte folgende Nummer an, um sich zu registrieren: 0800/4555520.
Aufgrund des hohen Anrufaufkommens sind die Arbeitsagenturen und Jobcenter derzeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar.
Weitere Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html
Weitere Informationen der Agentur für Arbeit: