In der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung haben wir die für unsere Kommunen, unsere Wirtschaft und unsere Region im Strukturwandel so wichtige Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP) im Rahmen des „Entfesselungspaket II“ auf den Weg gebracht. Durch ein „konzentriertes Planänderungsverfahren“ werden wir den LEP punktuell ändern und entsprechend unseres Koalitionsvertrages fortentwickeln.

Gerne gebe ich Ihnen einen Überblick über unsere wichtigsten Änderungsvorhaben, die auch in unserer Region einen positiven Einfluss haben werden:

  • Die kommunalen Planungsmöglichkeiten im Außenbereich werden wir erweitern. Die Kommunen sollen verstärkt in die Lage versetzt werden, kleinerer Ortsteile zu allgemeinen Siedlungsbereichen zu entwickeln und die Erweiterung bestehender Betriebe und Betriebsverlagerungen einfacher zu planen. Zudem wird die Zulassung von neuen und erweiterten Tierhaltungsanlagen sowie die Erweiterung von Einrichtungen im Bereich Kultur, Erholung, Sport und Freizeit vereinfacht.
  • Mit der Streichung des sog. 5 ha-Leitbildes („Leitbild zur flächensparenden Siedlungsentwicklung“) schaffen wir unnötige Hemmnisse bei der Ausweisung von Bauland aus dem LEP ab, damit die Kommunen mehr geeignete Wohnbauflächen bereitstellen können.
  • Für unsere Region im Strukturwandel besonders wichtig, wird die Absenkung der Schwelle für die Inanspruchnahme von Standorten für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben sein. Diese Schwelle wird von 80 ha auf 50 ha abgesenkt, damit flächenintensive Industrievorhaben schneller genehmigt werden können und NRW wieder zu einem Top-Industriestandort wird.
  • Im Bereich der erneuerbaren Energien wollen wir auch durch Änderungen im LEP mehr Akzeptanz in der Bevölkerung erreichen sowie die kommunale Planungshoheit stärken. Deshalb werden wir die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald wieder mit der Zulässigkeit aller anderen Nutzungen im Wald gleichsetzten, sodass diese nur im Ausnahmefall zulässig sein werden. Des Weiteren werden wir die Freiflächen-Solarenergie im LEP positiv Besetzten und damit ein wichtiges politisches Signal an die kommunalen Planungsträger senden.

Begleitend zu diesem LEP-Änderungsverfahren, werden wir die Stärkung der kommunalen und regionalen Entscheidungsspielräume bei der Ausweisung von Wohnbau- und Wirtschaftsflächen, insbesondere bei Ortsteilen unter 2.000 Einwohnern, per Erlass ermöglicht.

Ich werde über die nächsten Erlasse zu gegebener weiter Zeit berichten.

Präsentation Änderung des Landesentwicklungsplans.pdf