Heute haben Landwirte aus ganz NRW vor dem Landtag in Düsseldorf demonstriert, um auf die für sie immer schwieriger werdenden Wirtschaftsbedingungen aufmerksam zu machen. Dabei haben wir Abgeordnete der CDU-Landtagsfraktion uns solidarisch mit den Landwirten gezeigt, das direkte Gespräch gesucht und deutlich gemacht, dass wir zu der traditionsreichen Landwirtschaft Nordrhein-Westfalens als Garant für Qualität, Kreativität sowie umweltschonende Verfahren stehen.

Passend dazu haben wir in der kommenden Plenardebatte am 13. November einen Antrag eingebracht, mit dem wir die Leitung der Nordrhein-Westfälischen Landwirtschaft anerkennen, die mittelständischen Betriebe stärken sowie gute Rahmenbedingungen schaffen wollen, um die heimische Landwirtschaft zukunftsfähig zu machen. Hierzu fordern wir in unserem Antrag:

  • im Rahmen der weiteren Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) darauf hinzuwirken, dass insbesondere Junglandwirte und sogenannte erste Hektare besonders gefördert werden.
  • im Rahmen der GAP-Reform darauf hinzuwirken, dass Maßnahmen wie Kooperationen, Vertragsnaturschutz oder Biotopvernetzung für mehr Umwelt, Natur- und Klimaschutz über ein verbessertes Anreizsystem, das über den Ausgleich der Ertragsnachteile hinausgeht, gefördert werden.
  • im Rahmen von Maßnahmen zur Stärkung der Digitalisierung die Landwirtschaft noch stärker in den Fokus zu nehmen, um sie bei der zukunftssicheren Gestaltung und bei der Entwicklung ressourcenschonenderer und umweltfreundlicherer Produktionsmethoden zu unterstützen.
  • landwirtschaftliche Betriebe durch den Abbau von Bürokratie zu entlasten; dazu gehört u. a. der tiergerechte Umbau von Ställen.
  • sich beim staatlichen Tierwohllabel für eine Herkunftskennzeichnung einzusetzen.
  • sich für wirksame, praktikable und faktenbasierte Rahmenbedingungen für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einzusetzen, die Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und ein hohes Maß an Umwelt- und Naturschutz sicherstellen.
  • Maßnahmen des neuen Düngerechts zielgerichtet an dem jeweils notwendigen Minderungsbedarf auszurichten und dafür Möglichkeiten einer fachlich fundierten Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete zu prüfen.
  • die Anstrengungen zur Ertüchtigung und Qualitätssicherung des Messstellennetzes weiter voranzutreiben und zügig abzuschließen. Nordrhein-Westfalen hat deutschlandweit das dichteste Messnetz und Deutschland im Vergleich zu den meisten Mitgliedstaaten die meisten Messstellen. Das Vertrauen in dieses bereits vorbildliche System gilt es wiederherzustellen.
  • die Maßnahmen zur Stärkung von Forschung und Innovationen im Agrarbereich zu entwickeln und fortzusetzen. Dabei sind insbesondere Kapazitäten zur Forschung und Lehre im Bereich „Precision Farming“ bzw. „Smart Farming“ zu berücksichtigen.

Hier finden Sie die dazugehörige Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion

Ebenso wie die Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion, setzt sich auch die CDU-Nordrhein-Westfalen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft ein. Hierzu gilt es vor allem Planung sowie Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Deshalb hat der sog. Landesagrarausschuss der CDU-NRW ein 10-Punkte-Plan aufgestellt, mit dem die einzelnen landwirtschaftlichen Arbeitsbereiche gestärkt werden sollen:

1. Perspektive Schweinehaltung

Staatliches Tierwohllabel

Die Bundesregierung hat vor kurzem ein Staatliches Tierwohllabel auf den Weg gebracht. Dieses ist in drei verschiedene Stufen gegliedert und für die Landwirte freiwillig. In dieser Form ist das Tierwohllabel allerdings kein erfolgsversprechendes Instrument für unsere Landwirte.

Ein Tierwohllabel kann nur funktionieren, wenn einige Punkte vorausgesetzt werden können:

  • Steigende gesetzliche Mindestanforderungen bzw. gesellschaftliche Tierwohlwünsche brauchen keine Beschönigung, sondern finanzielle Unterstützung. Ohne Anreize verpufft der positive Effekt eines freiwilligen Tierwohllabels.
  • Das Label muss nach seiner Einführung schnellstmöglich auf den Europäischen Binnenmarkt ausgeweitet werden und so einheitliche Maßstäbe schaffen. Nur so entsteht kein Wettbewerbsnachteil gegenüber unseren europäischen Mitbewerbern.
  • Wenn für die Einhaltung neuer Tierwohlkriterien, aus Tier- oder Umweltschutzgründen, Um-, An- oder Ausbaumaßnahmen erforderlich sind, ohne die Tierzahlen auf den Betrieben zu erhöhen, sollten diese Maßnahmen ohne neue Bauanträge sondern, nur durch eine sogenannte Änderungsanzeige möglich sein.
  • Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung mit genauen Prozentanteilen aller Bestandteile muss festgeschrieben werden.

Sauenhaltung

Bei der Ferkelkastration muss:

  • Die Anwendersicherheit für die Isoflurannarkose gewährleistet werden.
  • Die Lokalanästhesie (4. Weg) weiter erforscht werden. Eine Zulassung neuer Mittel soll unterstützt werden. Ein Schmerzausschluss von 100% wird selbst in der Humanmedizin nicht umgesetzt. Es ist wichtig, ein einheitliches europaweites Vorgehen sicherzustellen.
  • Das Einkürzen der Schwänze beim Ferkel, muss europaweit einheitlich durch „Aktionspläne Kupierverzicht“ umgesetzt werden.
  • Änderungen der Tierhaltungsvorschriften (z. B. Kastenstände, Abferkelbuchten) müssen mit Weitblick und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterentwickelt werden. Um einen Strukturbruch zu vermeiden, wird eine lange Übergangsfrist von 20 Jahren gefordert. Europaweite Vorgaben müssen erarbeitet werden.
  • Es ist unerlässlich, dass eine zielgerichtete Investitionsförderung von mit den Ländern abgestimmten Erleichterungen im Baurecht einschließlich Emissions- bzw. Immissionsrecht begleitet wird.

2. Perspektive Rinderhaltung

  • Zum besseren Umgang mit Preisvolatilitäten und zur Vermeidung existenzbedrohender Auswirkungen von Marktkrisen sehen wir die Molkereien in der Pflicht, zeitgemäße Risikomanagementinstrumente (Preisdifferenzierungen, Festpreismodelle, verbindlichere Mengenplanungen etc.) zu prüfen und in Anwendung zu bringen.
  • Änderungen der Tierhaltungsvorschriften müssen mit Weitblick und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterentwickelt werden. Um die Betriebe nicht in ihrer Existenz zu gefährden, wird eine lange Übergangsfrist gefordert. Europaweite Vorgaben müssen erarbeitet werden.
  • Die Weidehaltung genießt hohe gesellschaftliche Akzeptanz und mit ihr sind viele positive Effekte für das Landschaftsbild und den Naturschutz verbunden. Das NRW-Förderprogramm „Sommerweidehaltung“ sollte daher ausgebaut werden, um mehr Betrieben eine Teilnahme zu ermöglichen.
  • Die Umsetzung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) belasten insbesondere die Futterbaubetriebe. Die Sanierung oder der Neubau von Silage-, Gülle-, und Festmistlagerstätten ist insbesondere für kleine Betriebe schwer finanzierbar. Zur Entlastung sollte das komplexe Regelwerk zum Bau dieser Anlagen vereinfacht werden.

3. Perspektive Forst

  • Bei den durch Stürme, Dürre und Schädlingsbefall anfallenden Holzmengen handelt es sich um die Holzvorräte der kommenden Jahrzehnte. Für die Bewirtschafter bedeutet dies einen enormen Vermögensverlust und auf Jahre hinaus fehlende Einnahmen. Die bestehenden Regelungen zur gesonderten steuerlichen Berücksichtigung von Erträgen in Folge höherer Gewalt sind daher beizubehalten und großzügig anzuwenden.
  • Das Ausmaß der Waldschäden in NRW gefährdet den Wald insgesamt. Der Erhalt eines flächendeckenden und intakten Waldes liegt aufgrund seiner vielfältigen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion im Interesse der gesamten Gesellschaft. Durch eine direkte Unterstützung muss eine zügige und vollständige Wiederaufforstung, unabhängig von der Finanzsituation der Bewirtschafter, sichergestellt werden.
  • Der Klimawandel überfordert die Anpassungsfähigkeit vieler heimischer Baumarten. Bei der Gestaltung klimastabiler Wälder leisten auch nichtheimische Baumarten einen unverzichtbaren Beitrag. Durch Überprüfung und Änderung der bestehenden Naturschutz- und Schutzgebietsverordnungen ist eine ideologiefreie und standortangepasste Baumartenauswahl bei der Wiederaufforstung sicherzustellen.
  • Durch die andauernde Freisetzung von CO2 und den sich dadurch weiter vollziehenden Klimawandel wird es wiederholt zu extremen Witterungsereignissen und damit zu Waldschäden kommen. Gleichzeitig ist der Wald selbst als CO2 Senke für den Klimaschutz von größter Wichtigkeit. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und den Erhalt des Waldes nachhaltig zu sichern, sollte ein Extremwetterfond für den Wald eingerichtet werden.
  • Zum Schutz der verbleibenden Wälder hat der Forstschutz eine zentrale Bedeutung. So bedarf es vor allem zur Waldbrandbekämpfung eines zeitgemäßen Waldwegenetzes. Dazu sind bestehende Förderprogramme zum Wegeausbau und -unterhalt für alle Besitz- und Bewirtschaftungsformen zugänglich zu machen.

4. Perspektive Ackerbau

  • Pflanzenernährung und Grundwasserschutz sind grundsätzlich kein Widerspruch. Notwendig ist eine wissenschaftliche Herangehensweise, die die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt, die Trägheit der Systeme (Verzögerte Nährstoffeinträge, „Altlasten“) anerkennt und den Boden auch in seiner Nährstoffversorgung/Humusgehalten schützt.
  • Ein enges regionales Messstellennetz zur Untersuchung der Grundwasserkörper muss Grundvoraussetzung sein. Jeder Probebrunnen ist einzeln auf Überschreitungen zu betrachten. Durch Kontrollbrunnen können Ursachen und Fließrichtung erkannt und gezielt beseitigt werden. Die anerkannten Maßnahmen der Wasserkooperationen können genutzt werden. Das jetzige Messstellennetz lässt aufgrund seines groben Rasters keine ausreichenden Rückschlüsse und auch keine gezielte Ursachenforschung zu.
  • Fördermaßnahmen müssen eine zielorientierte Ausbringung von organischen Düngemitteln sicherstellen und für alle landwirtschaftlichen Betriebsformen zugänglich sein:
    • Gülle und Gärresteaufbereitungsanlagen (Separierung, Trocknung, …)
    • Gülle und Gärrestlagerraum
    • verbesserte bodennahe Ausbringungstechniken
    • N-min Beprobung der Ackerflächen
  • Die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln müssen unter dem Eindruck einer zukunftsfähigen Landwirtschaft weiter beschleunigt und vereinfacht werden.
  • Der Einsatz von Neonicotinoide ist in Deutschland verboten worden. In vielen EU-Mitgliedsstaaten werden Ausnahmegenehmigung für diese Wirkstoffgruppen, die einen weiteren Einsatz ermöglicht, beantragt und genehmigt. Dieses stellt eine massive Wettbewerbsverzerrung, insbesondere beim Zuckerrübenanbau, innerhalb der Europäischen Landwirtschaft dar. Es muss sichergestellt werden, dass die Europäischen Landwirte unter gleichen Voraussetzungen Lebensmittel erzeugen können.

5. Perspektive Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Die gemeinsame Agrarpolitik ist ein Gewinn für Landwirtschaft, Verbraucher und Umwelt. Die europaweit einheitlichen Standards haben bislang einen negativen Wettbewerb der Mitgliedsstaaten in der Struktur-, Umwelt- und Förderpolitik verhindert.

  • Für die Neuverhandlung der GAP 2020 erwartet die Landwirtschaft in NRW einen langfristig gesicherten Agrarhaushalt mit einer starken ersten Säule. Dadurch kann gesichert werden, dass die Gelder auch bei der Landwirtschaft ankommen. Die Abwicklung der GAP ist in den landwirtschaftlichen Betrieben sehr aufwendig geworden. Wir fordern einen klaren Bürokratieabbau.
  • Eine Renationalisierung der GAP ist zu verhindern. Hierdurch entstehen Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU.
  • Auflagen aus der GAP müssen vereinfacht und praxisorientierter umsetzbar sein.
  • Die Umsetzung der GAP soll in Deutschland 1:1 umgesetzt werden. Nationale Verschärfungen führen zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas oder bürokratischen Mehraufwand.

6. Perspektive Landesnaturschutzgesetz und Flächenverbrauch

Der Flächenverbrauch muss weiter reduziert werden. Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen müssen mit Augenmaß und zielorientierter geregelt werden.

  • Schaffung einer Landeskompensationsverordnung um Kompensationen einheitlich zu regeln.
  • Die Stiftungen Westfälische und Rheinische Kulturlandschaft sollen bei den Kompensationsmaßnahmen bevorzugt eingebunden werden. Diese Stiftungen setzen Kompensationsmaßnahmen mit der aktiven Landwirtschaft um.
  • Der Vertragsnaturschutz soll zu einem klugen Werkzeug in Sachen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen für die Landwirte werden.
  • Maßnahmen sollen auch im urbanen Raum umgesetzt werden. Renaturierung von Industriebrachflächen sollen vorrangig als Kompensationsmaßnahmen aufgenommen werden.
  • Eine Aufwertung / Verbesserung von bereits durchgeführten Maßnahmen müssen verstärkt genutzt werden. In vielen Fällen ist dieses sinnvoller, als eine weitere Schaffung von zusätzlichen Ausgleichsflächen.

7. Perspektive Landwirtschaft und Umwelt

Insektenrückgang und Artenvielfalt

Eine verstärkte ergebnisoffene Ursachenforschung ist notwendig und auch auf den urbanen Raum auszudehnen.

  • Flächenscharfe Kontrollen im Rahmen der Agrarförderung haben ein regelmäßiges Rückschneiden von Hecken und Randstreifen zur Folge und schränken dadurch den Lebensraum ein.
  • Bei Agrarumweltmaßnahmen (AUM) sollten Mindestgrößen und Breiten freier wählbar sein (3 m Breite bei Blühstreifen am Feldrand und an Uferstreifen= eine Sämaschinen Breite).
  • Landwirtschaftliche Flächen die mit Blühflächen als AUM belegt werden, müssen in ihrer Lage und Größe freier gestaltet werden können. Anreize über die Blühflächenprämie sollen positiv verändert werden. Eine unbürokratische Umsetzung fördert die Anlage von Blühflächen.
  • Ein Prädatoren Monitoring ist zwingend erforderlich um die Artenvielfalt zu erhalten.

Verminderung der Ammoniakemissionen bis 2030

Deutschland hat im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten, mit 29% eines der höchsten Ammoniakminimierungsziele bis zum Jahr 2030 festgeschrieben. Der EU Durchschnitt liegt bei 18%. Durch den geplanten verpflichtenden Einsatz von Abluftwäschern an Viehställen wird versucht, den Ammoniakausstoß aus der Abluft zu reduzieren. Hierdurch werden jedoch nur die entstanden Immissionen herausgefiltert, die Ursache der Entstehung wird nicht behoben. Weiter steht dieses im Gegensatz zu Auslauf- und einer Offenstallhaltung.

  • Maßnahmen, die die Ursachen des Ausstoßes vermindern, müssen mehr erforscht werden. Ammoniakemissionen die nicht entstehen, müssen auch nicht herausgefiltert werden. Mit folgenden Punkten kann dieses verbessert werden:
    • Bedarfsgerechte, stickstoffreduzierte Fütterung.
    • Neue unabhängige Versuchsansätze bei der nährstoffreduzierten Fütterung fördern.
    • Moderne Ausbringungstechniken bei der organischen Düngung.
    • Güllebehälterabdeckungen minimieren den Ammoniakausstoß.
    • Neue Haltungsverfahren, die den Ausstoß von Ammoniak minimieren, müssen verstärkt erforscht werden (Kot/Harn-Trennung in Ställen).

8. Perspektiven für den ländlichen Raum

Der ländliche Raum ist nicht Freilichtmuseum sondern Lebens- und Arbeitswelt der Bevölkerung dort. Um den zu erwartenden starken Strukturwandel in der Landwirtschaft abzufedern, sind flankierende Maßnahmen erforderlich.

  • Das Sozialversicherungssystem in der Landwirtschaft soll auch nach Wegfall der Hofabgabeklausel langfristig gesichert bleiben.
  • Umnutzung von „aus der Nutzung genommenen“ Gebäude.
  • Um der Entwicklung des ländlichen Raums Rechnung zu tragen, müssen der Breitbandausbau, die Pflege und medizinische Versorgung und der öffentliche Nahverkehr auf dem Land stärker im Focus stehen.
  • Staatlich geförderte landwirtschaftliche Risikoausgleichsrücklage zur Selbsthilfe bei Klimaschäden.
  • Die Breitbandversorgung des ländlichen Raumes muss weiter ausgebaut und verbessert werden. Gerade in den ländlichen Regionen spielt die Digitalisierung eine wichtige wirtschaftliche Rolle.

9. Perspektiven beim Schutz vor dem Wolf und Tierseuchen

  • Es gibt keinen Grund, in Bezug auf den Wolf nicht die bewährten Maßstäbe zur Verhinderung von „Wildschäden“ anzulegen und regulierend einzugreifen. Der Gesellschaft muss klar sein, dass hier ein ganzer Berufsstand mit wertvollen Umweltleistungen, Tierbestände und Traditionen auf dem Spiel steht. Das Landesjagdgesetzt bietet die Möglichkeit der Abwägung von Schäden und der Aufhebung von Schonzeiten. Dieses sollte konsequent genutzt werden.
  • Die heimischen Land- und Forstwirtschaft muss vor dem Eintrag fremder Seuchen und Schädlinge geschützt werden. Ziel muss es sein, dass der Berufsstand mit diesen Folgen unseres globalen Warenverkehrs nicht alleine gelassen wird.
  • In vielen unsere europäischen Nachbarländern ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausgebrochen. Ein konsequenter Schutz der Landwirtschaft in NRW wird eingefordert.

10. Perspektiven zum Schutz der bäuerlichen Familienbetriebe

  • Unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe müssen rechtswirksam vor einem Eindringen auf ihren landwirtschaftlichen Betrieben geschützt werden. Es gibt in NRW die Kontrollmöglichkeiten durch die zuständigen Kreis bzw. Landesbehörden. Diese gilt es zu stärken. Gleichzeitig soll das Eindringen in Tierställe als Straftatbestand effektiv geahndet werden.

Lesen Sie hier unseren gesamten Plenarantrag.

Lesen Sie hier das 10-Punkte-Papier des CDU-Agrarausschusses.