+++ Abiturprüfungen in NRW +++
NRW-Landesregierung will bis Freitag über Abi-Prüfungen entscheiden. Die Schulen sind geschlossen und die Schüler lernen zu Hause. Was ist mit den Abi-Prüfungen? NRW will bis Freitag entscheiden – gemeinsam mit möglichst vielen Bundesländern.
Die Einstellung des Unterrichts in allen Schulen in Folge der Coronavirus-Ausbreitung war unvermeidlich und stellt sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für die Eltern eine absolute Ausnahmesituation dar. Diese erfordert ein besonnenes und abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten. Die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten haben mit Blick auf ihren Schulabschluss ein Recht auf faire Bedingungen und transparente Entscheidungen.
Deshalb setzen wir uns für eine bestmögliche Entscheidung im Sinne der Schülerinnen und Schüler ein, statt für Schnellschüsse.
+++ Wichtige Entlastung für Familien in NRW +++
Familien in NRW werden im Monat April entlastet, da sich das Land und die Kommunen die Kitakosten teilen. Auch für die OGS und die Kindertagespflege gilt dies. Das bedeutet, keine Elternbeträge in diesem Monat.
Konkret: Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit der Landesregierung auf folgenden Kompromiss für den Monat April verständigt:
- Die Kommunen verzichten für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge in den genannten drei Betreuungsformen. Die Einnahmeausfälle tragen Kommunen und Land jeweils zur Hälfte.
- Die Eltern verzichten auf eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Wochen im März. Im Ergebnis führt das dazu, dass alle Beteiligten (Land, Kommunen und Eltern) sich die Ausfälle zu je einem Drittel teilen.
- Die Eltern, die ihre Kinder in der Notbetreuung haben, werden nicht zu Beiträgen herangezogen. Sie werden erlassen.
+++ Neue Details zur „NRW-Soforthilfe 2020“ +++
Die Landesregierung hat eine neue Informationsseite für das morgen startende Hilfsprogramm „NRW-Soforthilfe 2020“ gestartet. Sie finden diese Seite hier: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.
Wichtig für Ihren Antrag:
Wie wird die Zahl der Beschäftigten gezählt?
Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31.12.2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:
Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen. Auszubildende werden nur mitgezählt, solange durch ihre Anrechnung nicht die Förderobergrenze von 50 Beschäftigten überschritten wird.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Das Antragsverfahren ist ausschließlich medienbruchfrei digital durchführbar. Bitte den Antrag nicht ausdrucken. Antragsteller können ihren Antrag online auszufüllen und absenden. Sie erhalten im Anschluss eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Der Link zum Antragsverfahren wird am Freitag hier und den Webseiten der fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) zur Verfügung gestellt.
Wichtiger Hinweis
Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie Ihren Antrag nicht postalisch oder per Mail an das Wirtschaftsministerium oder die Bezirksregierungen. Diese werden nicht bearbeitet. Ausgedruckte Anträge können nicht verarbeitet werden.
Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?
- Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument(Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich.
- Im Rahmen des Antrags ist die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugehörige Amtsgericht anzugeben.
- Außerdem werden die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-IDeines der Eigentümer abgefragt.
- Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos für die Auszahlung.
- Abgefragt werden außerdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation).
Statistisches Bundesamt: Klassifikation der Wirtschaftszweige mit Erläuterungen (PDF)
Statistisches Bundesamt: Klassifikation der Wirtschaftszweige Stichwortverzeichnis (PDF) - Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten Hilfestellung bei der Berechnung der Vollzeitbeschäftigten s. oben.
Hinweis: Nordrhein-Westfalen fördert nach der Kleinbeihilfen Regelung des Bundes. Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller/die Antragsstellerin versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.
+++ Land und Kommunen sichern vollständige Weiterfinanzierung der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsangebote in Schulen zu +++
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen hatte die Landesregierung mit Wirkung ab dem 16. März 2020 ein Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote erlassen, in den Schulen ist gleichzeitig der Unterricht vorübergehend eingestellt worden.
Vor diesem Hintergrund ist sich das Land gemeinsam mit den Kommunen seiner Verantwortung bewusst und sichert die vollständige Weiterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Ganztagsangebote in den Schulen unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme. Damit geben wir den Trägern jetzt die Sicherheit, dass die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Offenen Ganztagsschulen steht.
Und auch die Kindertagespflegepersonen sowie das im Ganztag beschäftigte Personal bekommt die Klarheit, dass sie weiterhin ihre Geldleistung erhalten, auch wenn aufgrund des Betretungsverbots und des Unterrichtsausfalls aktuell weniger oder keine Kinder von Personen, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, betreut werden.