+++ Elektronisches Antragsverfahren für „NRW-Soforthilfe 2020“ heute gestartet +++

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.

Das Antragsformular für die NRW-Soforthilfe 2020 ist online und hier abrufbar!

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt dabei nach einem Kabinettsbeschluss der Landesregierung mit höchster Priorität, bei Bedarf auch am Wochenende. Wirtschaftsminister Pinkwart appelliert jedoch an alle, die die Hilfsleistungen noch nicht sofort brauchen, Rücksicht bei der Beantragung zu nehmen auf die, die sie sofort benötigen, und bis Dienstag oder Mittwoch mit der Antragsstellung zu warten. Bei dieser Gelegenheit will ich den Mitarbeiterinnen der Bezirksregierungen danken, die freiwillig auch am Wochenende die Anträge bearbeiten werden.

Wichtig: Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden!

In der aktuellen Dynamischen Lage passieren natürlich immer mal wieder Fehler. Sollten Sie bei diesem oder einem anderen Förderprogramm zur Unterstützung unserer Unternehmen einen Missstand feststellen, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.

+++ Abitur in NRW ab dem 12. Mai +++

Der neue Zeitplan für die schulischen Abschlussprüfungen in NRW steht. Aufgrund der aktuellen Lage ist die Verschiebung der Abschlussprüfungen geboten. Mit der nun beschlossenen Verschiebung der Prüfungen um drei Wochen geben wir den Schülerinnen und Schülern im Land Planungssicherheit, um sich auf die anstehenden Prüfungen vorbereiten zu können.

Die Abiturprüfungen finden nun ab dem 12. Mai 2020 statt. Der Rahmenzeitplan für die Abiturprüfung 2020 wurde dabei so konzipiert, dass er unter Beachtung von Ferien- und Feiertagsregelungen funktioniert. Allerdings muss auch der Brückentag nach Christi Himmelfahrt für die Prüfungen genutzt werden. Weitere Prüfungen (ZPA) in den Schulformen der Sekundarstufe I und II sowie an Berufskollegs werden ebenfalls verschoben.

Dabei werden alle anstehenden Prüfungen in den kommenden Wochen selbstverständlich unter strenger Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes stattfinden.

Mit dieser Entscheidung ist noch keine Entscheidung vorweggenommen, ob der Unterricht am 20.04. wieder beginnt oder nicht.

+++ Unterstützungen für die Land- und Ernährungswirtschaft +++

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Ausbreitung des Corona-Virus und den in der Folge getroffenen Maßnahmen steht unsere Landwirtschaft vor enormen Herausforderungen. Deshalb hat der Bundestag und die Bundesregierung nun schnell gehandelt und ein starkes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Lebensmittelversorgungsketten in Takt zu halten. Folgende Maßnahmen wurden dabei vereinbart:

  1. Die Land- und Ernährungswirtschaft wird als systemrelevante Infrastruktur anerkannt. Mit Blick auf die Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen ist es damit möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.
  2. Ausweitung der „70-Tage-Regelung“. Somit können Saisonarbeitskräfte nun bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tagen ausüben. Das hilft Betrieben, bei denen jetzt viele Pflanz-, Pflege- und Erntearbeiten anstehen.
  3. Nebentätigkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld. Um Anreize für eine temporäre Tätigkeit in der Landwirtschaft zu schaffen, werden Nebeneinkünfte aus der Landwirtschaft während der Corona-Krise bis zur Höhe des bisherigen Lohns nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
  4. Neue Job-Vermittlungsplattform daslandhilft.de. In ganz Europa ist die Reisefreiheit eingeschränkt. Das führt dazu, dass unseren Landwirten Arbeitskräfte fehlen. Gleichzeitig können viele Menschen, die in der Gastronomie oder dem Einzelhandel beschäftigt sind, nicht arbeiten. Andere, wie Studenten, sind zum zuhause bleiben verdammt. Für all diese Menschen haben wir die Aktion “Das Land hilft” gestartet. Unter www.daslandhilft.de bringen wir Menschen in den Dialog. Die Plattform wird bereits sehr gut angenommen.
  5. Bessere Hinzuverdienstregelungen bei Ruheständlern. Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich Angehoben und in der Altersversorgung der Landwirte vollständig aufgehoben. Die Regelung gilt bis Ende 2020.
  6. Arbeitnehmerüberlassung: Die Arbeitnehmerüberlassung soll während der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich sein. Das Arbeitsministerium wird hierzu eine Auslegungshilfe vorlegen.
  7. Flexibilisierung der Arbeitszeiten: Arbeitszeiten können befristet flexibler gehandhabt werden.
  8. Liquidität sicherstellen: Die Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe sichern wir durch ein Programm der landwirtschaftlichen Rentenbank. Dieses steht den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion zur Verfügung. Bei den Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. Weitere Informationen zum Liquiditätssicherungsprogramm finden Sie hier. https://www.rentenbank.de/dokumente/Liquiditaetssicherung.pdf
  1. Kündigungsschutz bei Pachtverträgen: Landwirtinnen und Landwirte, die vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ihre Pacht nicht bedienen können, darf wegen Zahlungsrückständen aus diesem Zeitraum nicht gekündigt werden.
  2. Soforthilfe in der Corona-Krise: Das Bundesprogramm „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und „Soloselbstständige“ kann von Selbstständigen oder Kleinstunternehmern mit bis zu 10 Mitarbeitern in der Lebensmittelkette oder in ländlichen Räumen genutzt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter. Bei uns in NRW wird die Förderung über das Programm NRW-Soforthilfe 2020 ausgezahlt. Alle Informationen finden Sie unter wirtschaft.nrw/corona.