+++ Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundesregierung vom 15. April 2020 +++

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich gestern (15. April 2020) auf das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt. Dabei handelt es sich um erste vorsichtige Schritte hin zu einer neuen verantwortungsvollen Normalität. Leitschnur für die angepassten Regeln ist das Ziel, die Erfolge der letzten Wochen zu sichern.

Was ändert sich sofort?:

  • Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter können ab kommendem Montag (20. April) unter Auflagen wieder öffnen.
  • Unabhängig von der Ladengröße gilt dies auch für Auto-, Fahrrad- und Buchhändler sowie in NRW mit einer Sondergenehmigung Möbelhäuser und Babyfachmärkte.
  • Es gibt keine Maskenpflicht, aber die «dringende Empfehlung», sogenannte Alltagsmasken im Nahverkehr und beim Einkauf zu tragen.

Was ändert sich in den nächsten Wochen?:

  • Friseure sollen unter Auflagen – etwa zur Hygiene und zur Vermeidung von Warteschlangen – ab 4. Mai wieder öffnen können.
  • Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden – zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule.
  • Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können. Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihren Hauptschulabschluss, Mittlere Reife oder Abitur ablegen, dürfen bereits ab dem 23. April freiwillig Bildungsangebote zur Prüfungsvorbereitung nutzen.
  • Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann.

Was ändert sich vorerst NICHT?:

  • Die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Auch auf private Reisen sollen Bürger weiter verzichten.
  • Großveranstaltungen sind bis 31. August untersagt. Betroffen sind Fußballspiele mit Zuschauern, größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Ob Fußball-Partien ohne Publikum möglich sind, ist noch offen.
  • Gastronomiebetriebe bleiben weiter geschlossen. Ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für zu Hause. Auch Bars, Clubs, Diskotheken sowie Theater, Opern und Konzerthäuser haben weiterhin geschlossen.
  • Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden.