Vor dem Hintergrund erheblicher Corona-Schutzmaßnahmen zeigt der Landtag von NRW, dass er auch im sogenannten „Lockdown-light“ funktioniert und sicher Beschlüsse fassen kann. Ich persönlich habe nach langer und intensiver Vorarbeit ebenfalls eine Initiative eingebracht, die einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit in der Pflanzenzüchtung führen kann: die Genschere. Lesen Sie alles Weitere hierzu, sowie was mir in dieser Woche besonders wichtig war, wie gewohnt hier:

Vorteile der Genschere „CRISPR/Cas“ für Umwelt, Klimaanpassung und Wirtschaft nutzen

Seit Menschen Pflanzen kultivieren, versuchen sie auch, diese durch Züchtung weiterzuentwickeln – sonst wären Kartoffeln bis heute nur haselnussgroß und Paprikas extrem scharf. Das Problem heute ist: Die Anforderungen an die Pflanzen ändern sich so rasant, dass die klassische Züchtung nicht mehr hinterherkommt. Der Klimawandel bringt Wassermangel, Extremwetter, neue Krankheiten und Schädlinge mit sich. Daher müssen wir heute schneller auf diesen Wandel reagieren können und unsere Nutzpflanzen an diese neuen Bedingungen anpassen.

Die Genschere „CRISPR/Cas9“ bietet uns diese Möglichkeit. Ich habe über viele Monate Gespräche mit Forschern, Pflanzenzüchtern sowie Landwirten geführt, und der Bedarf einer offenen Diskussion über Möglichkeiten, aber auch Grenzen eines Einsatzes der Genschere ist enorm. Zumal das nobelpreiswürdige Instrument in vielen Ländern wie den USA, in Australien oder Kanada uneingeschränkt erlaubt ist und unsere mittelständischen Betriebe in Nordrhein-Westfalen drohen, von den großen internationalen Biotech-Konzernen abgehängt zu werden.

Wir wollen hier im Landtag, aber auch mit Berlin und Brüssel sowie mit Experten aller Fachrichtungen über eine Neubewertung der Genschere sprechen.

Lesen Sie einen ausführlichen Hintergrund meiner Initiative hier und hören Sie sich gerne meine Rede sowie mein Erklärvideo zur Genschere an.

Novemberhilfen für Corona-Betroffene

Die pandemische Lage war und bleibt ernst – dem haben die 16 Länderchefs und die Bundeskanzlerin mit einem klaren Votum für drastische Maßnahmen Rechnung getragen. Es war diesmal aber auch allen klar: Wenn ganze Branchen noch einmal heruntergefahren werden, muss es sofort ein Hilfsprogramm geben – unbürokratisch, schnell, mit großen Summen. Nordrhein-Westfalen hat sich dafür mit Nachdruck eingesetzt, die NRW-Koalition aus CDU und FDP war unermüdlich in Gesprächen mit Branchenvertretern, und wir haben ständig über unsere Fraktionen sowie die Ministerien Vorschläge an Berlin weitergegeben.

Nun müssen wir auch den Blick nach vorn richten und den hart getroffenen Branchen beim Hochfahren helfen – zum Beispiel mit unserem millionenschweren NRW-Programm für die Digitalisierung des Einzelhandels. Und: Wir müssen noch weiter in die Zukunft schauen und uns fragen, was wir aus dieser Krise lernen und wie wir uns besser für künftige Wirtschaftskrisen dieser Art wappnen.

Grundsicherung, Kurzarbeit, Insolvenzrecht – das Flickwerk für kleine Unternehmer und Start-ups genügt nicht unserem Anspruch an soziale Absicherung von Selbständigen und ihren Familien. Auch hier werden wir uns beim Bund für pragmatische Lösungen einsetzen. In der Krise müssen wir helfen, aber nach der Krise müssen wir Strukturen anpassen.

Alle wichtigen Informationen bezüglich der nun bald startenden Novemberhilfen finden Sie hier.

50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen geht an den Start

Das 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen ist startklar: Nachdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 27. Oktober 2020 den Beschluss gefasst hat, hat der Landtag am 5. November 2020 die Finanzmittel freigegeben.

Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird. Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen eine Lücke zum Bundesförderprogramm. Zuwendungsfähig sind auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Maßnahme bis höchstens 4.000 Euro je Gerät. Auch Sporthallen können mithilfe des Programms ertüchtigt werden. Zudem ist es uns gelungen, dass auch Vorhaben, die bereits seit dem 16. März 2020 begonnen worden sind, gefördert werden können.

Luftfiltergeräte ersetzen aber – wo sie gelten – nicht die AHA-L-Maßnahmen (Ab-stand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken/Atemschutz, Lüften).

Um das Antragsverfahren bürokratiearm zu gestalten, wird derzeit ein Online-Antrag erarbeitet, der an die Bezirksregierung gestellt werden kann und noch in diesem Monat freigeschaltet werden soll.