In den vergangenen Tagen wurden für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer zahlreiche Verbesserungen sowie Vereinfachungen der Corona-Hilfen des Landes NRW erreicht. Hier das wichtigste in aller Kürze:
- Finanzhilfen – Unternehmen können jetzt bei der November- und Dezemberhilfe auch mehr als zwei Millionen Euro beantragen. (Pressemitteilung BMWi)
- Höchstbetrag für die monatlichen Abschlagszahlungen bei der Überbrückungshilfe III auf 200.000 Euro verdoppelt.
- Kosten von verderblicher Ware für die Gastronomie und den Garten- und Gemüseanbau im Rahmen der Überbrückungshilfe III können zukünftig von Herstellern und Großhändlern angesetzt werden
- Abschreibungen – Die Finanzverwaltung hat die angenommene Nutzungsdauer für Computer auf ein Jahr herabgesetzt. Somit können Sie bereits im Jahr der Anschaffung eine komplette Abschreibung vornehmen.