NRW erhält das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz

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„Es ist niemand zu nett,  um ein Täter zu sein.“ und „Täter sind keine Monster, denn Kinder gehen nicht zu Monstern!“ waren erschreckende Worte der Experten bei der Veranstaltung zum Kinderschutz – Null Toleranz gegenüber Kindesmissbrauch!, zu der ich in das Bürgewaldzentrum Morschenich-Neu eingeladen hatte.

„Die Täter im Kindesmissbrauch finden sich sehr oft im Nah-Bereich der Kinder“, berichtete Christina Schulze Föcking, Sprecherin der CDU Fraktion in der Kinderschutzkommission NRW in einem leidenschaftlichen Vortrag und forderte jeden auf, das Sicherheitsnetz um die eigenen Kinder eng zu ziehen und mit offenen Augen und dem nötigen Verantwortungsbewußtsein auf Missbrauchsfälle im eigenen Umfeld aufmerksam zu machen. Über die Strategien der Täter und die Gefahren im Netz müssen wir die Kinder, Eltern und Schulen noch mehr aufklären, denn – für mich unvorstellbar – in jeder Schulklasse gibt es statistisch 1-2 Kinder, die Opfer sexualisierter Gewalt sind und jedes betroffene Kind muss sich 7-8 mal äußern, bevor es überhaupt gehört wird.

In welch erschreckendem Zustand die Kinder in staatliche Obhut genommen werden, berichtete Julius Rüffer aus seiner praktischen Tätigkeit in einer traumapädagogischen Intensivgruppe der Jugendhilfe. „Es dauert sehr lange, bis die Kinder wieder Vertrauen zu Menschen fassen und auch Vertrauen haben, dass sie versorgt werden und es die einfachsten Dinge wie regelmäßiges Essen gibt.“ Denn betroffen ist die Seele der Kinder, und das meist ein Leben lang.

Alle Teilnehmer an der Veranstaltung waren sehr berührt vom teilweise schonungslosen Einblick, den Christina Schulze Föcking und Julius Rüffer gaben. Die anwesenden Lehrerinnen, Erzieherinnen, Kinderschutzfachkräfte, Pflege-Eltern, Vertreter aus Jugendhilfe und Jugendhilfeausschüssen, Eltern und Großeltern waren sich einig, dass sie sich für die Zukunft besser vernetzen und nochmals mit mir und Christina Schulze Föcking ins Gespräch kommen möchten. Auf die Nachfrage der Teilnehmer, wo man sich im Mißbrauchsfall immer hinwenden könne, wurde das Hinweistelefon unter der Nummer 0800 0 431 431 empfohlen. Weitere Informationen erhält man auf der Website: www.opferschutzportal.nrw .

Bereits 2019 haben wir die Notwendigkeit zum Handeln erkannt und ich habe nachfolgend die wichtigsten 10 Punkte zusammen gefasst, um noch mehr zu sensibilisieren.

Wir sind uns einig:

Wir werden politisch alles tun im Kinderschutz, um uns vor die Kinder und Jugendlichen zu stellen. Jeder Tag, an dem wir ein Kind aus einer Gefährdung herausholen, ist ein guter Tag!

Diese Punkte sind schon angegangen, aber vieles bleibt noch zu tun:

  1. Bundesweit stärkstes Kinderschutzgesetz: Mit dem ersten Landeskinderschutzgesetz unterstreicht Nordrhein-Westfalen seine bundesweit führende Rolle im Kinderschutz und setzt Maßstäbe bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Die Arbeit der Jugendämter bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen wird durch die Sicherung der hohen fachlichen Standards, einen verbesserten Austausch insbesondere zwischen den Akteuren des interdisziplinären Kinderschutzes sowie verbesserten Konzepten und Fortbildungen der Beteiligten unterstützt und qualitativ weiter ausgebaut.
  2. Eine eigene Kinderschutzkommission für den Landtag: Fraktionsübergreifend wurde 2019 die Kinderschutzkommission als Interessenvertretung für alle Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen auf parlamentarischer Ebene eingerichtet.
  3. Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Das Konzept beinhaltet insgesamt 59 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern, die von den Ressorts der Landesregierung umgesetzt werden bzw. wurden oder sich in Planung befinden. Das Konzept leistet einen wichtigen Beitrag zur fachlichen Diskussion, wie der Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen weiter gestärkt werden kann.
  4. Einrichtung einer Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“:Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen mit der Landesfachstelle eine wichtige Anlaufstelle für Fachkräfte und Personal bei Fragen zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt geschaffen.
  5. Verbot von Kinder-Sexpuppen: Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen wurde das Herstellen und Inverkehrbringen, der Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild durch eine Änderung des Sexualstrafrechts bundesgesetzlich unter Strafe gestellt.
  6. Gesetz über den interkollegialen Ärzteaustausch beschlossen: Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen den interkollegialen Ärzteaustausch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ermöglicht. Damit können sich Kinderärzte künftig bei einem Anfangsverdacht mit ihren Kolleginnen und Kollegen austauschen, ohne hinsichtlich der Schweigepflicht strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
  7. Aufbau und Förderung des Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen: Das landesweite Kompetenzzentrum an der Universität Köln unterstützt die Beschäftigten im Gesundheitswesen in Fragen des Kinderschutzes, berät bei Fragen der Diagnostik in Verdachtsfällen auf Missbrauch oder Misshandlung, hilft bei der Sicherung von Befunden und stärkt die Handlungs- und Rechtssicherheit aller Akteure.
  8. Förderung von Kinderschutzambulanzen: Seit 2019 fördert das Land Kinderschutzambulanzen, die interdisziplinär arbeiten und eng mit den regionalen Hilfsinstitutionen kooperieren. Sie sind ein wichtiger Baustein im Hilfesystem der Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch geworden sind.
  9. Mehr Personal und Technik für die Polizei: Bei der Polizei wurden die Ermittlerstellen zur Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und der ihr zugrundeliegenden Missbrauchsfälle vervierfacht. Mit Investitionen von mehr als 32 Mio. Euro wurde die Vernetzung aller 47 Kreispolizeibehörden mit dem Landeskriminalamt vorangetrieben.
  1. Task Force Kindesmissbrauch: Bei der ZAC NRW haben wir eine Task Force gegen Pädokriminalität geschaffen, bei der alle Hinweise zusammenlaufen und wirkungsvolle Strafverfolgung gewährleistet ist. Sie entwickelt mit Wissenschaft und Wirtschaft eine bundesweit einzigartige KI für Ermittlungen. Die dafür notwendigen Ressourcen stellen wir zur Verfügung.