Vorangehen bei der Staatsmodernisierung
Die Landesregierung hat weitere Maßnahmen zur Staatsmodernisierung beschlossen. Das
neue Paket umfasst das bundesweit erste Gesetz für KI-Reallabore. Hier können Forschung
und Anwendung besser verzahnt werden, indem Vorgaben wie die
Datenschutzgrundverordnung flexibler gehandhabt werden können. Kommunen werden
durch ein Gemeingebrauchgesetz entlastet, das die unentgeltliche Nutzung kommunaler
Einrichtungen stärker in die Eigenverantwortung der Bürger stellt. Zudem wird der
Startschuss gegeben, um das Prinzip „One in, One out“ testweise zu erproben, um den
Bürokratiedschungel nachhaltig zu lichten. Und es sollen weitere Schritte zur schnellen und
digitalen Unternehmensgründung unternommen werden.
Nordrhein-Westfalen macht damit weiter Tempo bei der Staatsmodernisierung. Zuletzt
wurde die Beweislastumkehr bei Dokumentations- und Berichtspflichten auf den Weg
gebracht. Berichtspflichten zu Lasten der Wirtschaft werden ab dem 1. Januar 2027
grundsätzlich abgeschafft. Ausnahmen sind nur bei Begründung und per
Rechtsverordnung möglich. Zudem werden Verwaltungsvereinfachungen in Kommunen
über Experimentierklauseln und Reallabore erprobt und die Abschaffung der
Schriftformerfordernisse wird konsequent umgesetzt – die einfache E-Mail wird künftig
zum Regelfall. Zuvor wurden bereits zwei weitere Beschleunigungs- und
Entlastungspakete auf den Weg gebracht, rund 50 Maßnahmen befinden sich in der
Umsetzung – mit konsequenter Digitalisierung, Verfahrens- und Rechtsvereinfachungen
sowie Praxis-Checks.

Unterstützung der ländlichen Räume
Ländliche Räume nehmen rund zwei Drittel der Landesfläche ein und sind
Lebensmittelpunkt für viele Menschen. Mit der Struktur- und Dorfentwicklung setzen wir
uns gezielt für starke und lebenswerte Dörfer, Kommunen und Einrichtungen ein. Ziel ist
es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu erhalten und
weiterzuentwickeln.
Im Jahr 2026 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen landesweit 196 Projekte in Dörfern
und kleinen Städten mit mehr als 21 Millionen Euro. Gefördert werden unter anderem die
Sanierung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen, die Neugestaltung von Dorfplätzen
als Orte der Begegnung, die Schaffung von Dorfläden, Mehrfunktionshäusern und
Kleinspielfeldern. Diese Investitionen stärken die Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer, Orte
und Ortsteile – für junge Menschen genauso wie für ältere. Sie kommen Vereinen und
Kommunen zugute und leisten einen wichtigen Beitrag für Zusammenhalt und für
gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Nordrhein-Westfalen.

Stärkung der Ordnungsdienste
Mit der Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes schaffen wir mehr Rechtsklarheit
und Transparenz für Bürgerinnen und Bürger sowie Handlungssicherheit für kommunale
Ordnungsdienste. Zentrale Befugnisse sind künftig klar im OBG geregelt statt über
veraltete Verweise ins Polizeigesetz. Zugleich stärken wir die Ordnungsämter praktisch:
durch längerfristige Aufenthaltsverbote gegen erhebliche Störer, mehr
Eigenverantwortung kleiner und mittlerer Kommunen bei der Verkehrsüberwachung,
einschließlich eigener Tempokontrollen, und der Möglichkeit des sogenannten Pre-
Recordings bei Bodycams. Letzteres dient bei plötzlich eskalierenden Situationen zum
einen für den Schutz der Kräfte, zum anderen als Beweissicherung für die anschließende
Verfolgung. Damit gehen wir den nächsten Schritt für einen modernen, wirksamen und
rechtssicheren Ordnungsdienst und arbeiten perspektivisch weiter an zusätzlichen
Instrumenten wie der kommunalen Videobeobachtung.

Verbesserungen im Schulalltag
Mit dem 19. Schulrechtsänderungsgesetz sorgen wir für klare Regeln und praktische
Verbesserungen im Schulalltag. Wir werden künftig bereits in den Grundschulen
kindgerechte Mitwirkungsstrukturen schaffen. Kinder erleben damit früh, dass ihre Stimme
zählt, dass Verantwortung, Respekt und Kompromissfähigkeit zum Zusammenleben
dazugehören.
Wir werden zudem Schulen in ihrer Handlungsfähigkeit stärken. Schulleitungen und
Lehrkräfte erhalten mehr Rechtssicherheit, um bei Gewalt, Bedrohungen, massiven
Störungen oder extremistischen Vorfällen früh und klar eingreifen zu können. Die
Anpassung der erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen gibt den
Pädagoginnen und Pädagogen genau das, was sie seit Jahren einfordern: klare Regeln,
verlässliche Instrumente und Rückendeckung durch das Schulgesetz, um den Schutz der
Schulgemeinschaft zu gewährleisten.
Außerdem werden wir die Sicherung eines wohnortnahen, differenzierten Schulangebots
ausbauen. Die Schulträger bekommen zusätzliche Gestaltungsspielräume, damit
besondere Schulprofile auch für Schülerinnen und Schüler aus Nachbarkommunen
offenstehen. So verbinden wir die Verlässlichkeit vor Ort mit Durchlässigkeit und
Chancenvielfalt im ganzen Land.