Musik an, Gebühren aus: NRW entlastet das Ehrenamt
Wichtige Unterstützung für Vereine und Ehrenamtliche im Kreis Düren“
Gute Nachrichten für Vereine und ehrenamtliche Organisationen in Nordrhein-Westfalen: Das Land NRW übernimmt künftig unter bestimmten Voraussetzungen die GEMA-Gebühren für viele ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen. Möglich macht das ein neuer Pauschalvertrag zwischen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und der GEMA, der zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt.
Unsere Vereine leisten jeden Tag einen unschätzbaren Beitrag für den Zusammenhalt in unseren Städten und Dörfern. Sie organisieren Feste, schaffen Begegnungen und halten Gemeinschaft lebendig. Deshalb freue ich mich sehr, dass das Land Nordrhein-Westfalen das Ehrenamt nun ganz konkret entlastet.
Für die Finanzierung stellt das Land bis Ende 2027 insgesamt drei Millionen Euro bereit. Damit können rund 33.500 Vereine und Organisationen in Nordrhein-Westfalen von der neuen Regelung profitieren. Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Pauschalvertrag abrechnen. Dazu zählen beispielsweise Sommerfeste, Dorffeste, Gemeindefeste oder Vereinsjubiläen.
Die neue Vereinbarung bringt für Vereine mehrere Vorteile:
- geringere Kosten bei Veranstaltungen,
- mehr finanzielle Spielräume für die eigentliche Vereinsarbeit,
- weniger bürokratischen Aufwand,
- eine stärkere Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements.
Von der Regelung profitieren gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Veranstaltungen vorab bei der GEMA angemeldet werden und die jeweiligen Bedingungen erfüllen. Dazu gehört beispielsweise, dass kein Eintrittsgeld erhoben wird und die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter umfasst.
Gerade in unseren ländlichen Räumen sind Vereine das Rückgrat des gesellschaftlichen Lebens. Sie bringen Menschen zusammen und stärken den Zusammenhalt vor Ort. Deshalb ist diese Regelung ein wichtiges Signal der Wertschätzung für die vielen Ehrenamtlichen, die sich Tag für Tag für andere einsetzen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung stellt die GEMA auf ihrer Internetseite bereit: https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/ehrenamtliche-vereine-in-nrw
Hintergrund:
• Berechtigt an diesem Pauschalvertrag sind Organisationen,
unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform, deren
Sitz sich in Nordrhein-Westfalen befindet, die ehrenamtliche
oder vorwiegend gemeinnützige nach Paragraf 52 Absatz 1 Ab-
gabenordnung (AO), mildtätige (Paragraf 53 AO) oder kirchli-
che (Paragraf 54 Absatz 1 AO) Zwecke verfolgen, deren Mitar-
beitenden vorwiegend ehrenamtlich tätig sind und Veranstal-
tungen durchführen, die nicht bereits aufgrund einer Ver-
bandsmitgliedschaft des Veranstalters durch einen Pauschal-
vertrag einer Nutzervereinigung mit der GEMA erfasst sind.• Ebenfalls berechtigt an diesem Pauschalvertrag sind rechtlich
unselbständige Ortsuntergliederungen von Organisationen,
welche die die vorherig genannten Voraussetzungen erfüllen.
• Für die durchgeführten Veranstaltungen darf kein Eintrittsgeld
erhoben werden und die Veranstaltungsflächengröße maximal
500 m² betragen.
• Nicht berechtigt an diesem Pauschalvertrag sind politische Or-
ganisationen und Gruppierungen, wie z.B. Parteien und deren
Untergliederungen, Wählergruppen und Wählervereinigungen
sowie deren Jugendorganisationen. Die Genehmigung der
GEMA bezieht sich ferner nicht auf Konzerte (der Unterhal-
tungsmusik (U-K) und der Ernsten Musik (E)), Bühnenauffüh-
rungen mit Musik (Theater, Kabarett, insbesondere nach den
Tarifen BM und U-Büh), Hintergrundmusik (insbesondere Tarif
R für die Musiknutzung bei Wiedergabe von Hörfunksendun-
gen (Radio) und Ladenfunk, sowie M-U für Unterhaltungs- und
Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe ohne Veranstaltungscha-
rakter), Tanzveranstaltungen (Tanzkurse, insbesondere Tarif
WR-Tanz), Sportveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik (ins-
besondere Tarif M-SP) Weihnachtsmärkte von nicht-ehrenamt-
lichen Veranstaltern, wie insbesondere Kommunen oder kom-
merziell ausgerichtete Veranstalter, gestreamte Veranstaltun-
gen (Online-Tarife) sowie sonstige Veranstaltungen, die nicht
die Bedingungen erfüllen.
• Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr
als 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten,
Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von
über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern
aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesell-
schaften für Werke der Musik.
