Reformpaket der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Reformpaket vorgelegt, das die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland grundlegend verbessern soll. Vor der
Sommerpause gelingt es damit, ein Zeichen der Handlungsfähigkeit und des Kurswechsels
in der Wirtschaftspolitik zu setzen, der auf mehr Wachstum, höhere Beschäftigung und
eine Stärkung des Standorts Deutschland zielt. Besonders hervorzuheben ist der Bereich
Bürokratieabbau. Der Bund orientiert sich hier an dem Weg, den Nordrhein-Westfalen
bereits eingeschlagen hat: Dokumentations- und Berichtspflichten werden grundsätzlich
ausgesetzt und nur dann wieder eingeführt, wenn eine konkrete Einzelbegründung vorliegt
– eine Beweislastumkehr zugunsten von Unternehmen, Beschäftigten und Verwaltung.
Nordrhein-Westfalen hat mit eigenen Entlastungsinitiativen gezeigt, wie wichtig einfache
Verfahren und schlanke Strukturen für Wachstum und Beschäftigung sind, der Bund geht
diesen Weg nun auch.

Ministerpräsidentenkonferenz: Einigung zur Veranlassungskonnexität
Nach langjährigem Einsatz der nordrhein-westfälischen Landesregierung unter
Ministerpräsident Hendrik Wüst wurde mit dem Bund auf der Ministerpräsidentenkonferenz
im Juni die Vereinbarung über einen Mechanismus getroffen, der das Prinzip der
Veranlassungskonnexität deutlich stärkt. Bei neuen Leistungsgesetzen oder bei
Änderungen solcher Gesetze soll der Bund 80 Prozent der finanziellen Mehrkosten bei
Ländern und Kommunen übernehmen, soweit diese bei mehr als 200 Millionen Euro liegen.
Nicht erfasst von der Regelung sind Steuergesetze.
In den letzten Jahren war die Ausgabenseite der Kommunen übermäßig angestiegen. Mit
diesem neuen Mechanismus werden die kommunalen Haushalte maßgeblich vor immer
neuen Belastungen geschützt. Es ist ein wichtiges Zeichen für die kommunale Familie, dass
der Bund Verantwortung für die herausfordernde finanzielle Lage der Kommunen zeigt.

Ministerpräsidentenkonferenz: Pakt für den Rechtsstaat beschlossen
Außerdem wurde auf der MPK der Pakt für den Rechtsstaat beschlossen. Der Bund stellt
den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung, davon 240 Millionen
Euro als Anschubfinanzierung für zusätzliche Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro
für Digitalisierungsvorhaben. Das bedeutet Rückenwind für die Stärkung des
Personalkörpers, bei der Entlastung von Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie bei der
Modernisierung der digitalen Justizinfrastruktur. Das ist ein wichtiger Schritt, denn ein
starker, handlungsfähiger und moderner Rechtsstaat ist die Grundlage für Sicherheit,
Vertrauen und Zusammenhalt.

Von der Kohle zur KI: weitere Rechenzentrums-Investition
Nordrhein-Westfalen entwickelt sich zu einer der bedeutsamsten
Rechenzentrumsregionen in Deutschland und zu einem der zentralen Standorte für die
Infrastruktur des digitalen Zeitalters. Zu den drei angekündigten Microsoft-Rechenzentren
im Rheinischen Revier kommt nun ein vierter Standort in Grevenbroich hinzu.
Diese Rechenzentren sind weit mehr als einzelne Industrieprojekte. Sie sind sichtbare
Ankerinvestitionen im Strukturwandel „von der Kohle zur KI“. Sie nutzen die bestehende
Energie- und Flächeninfrastruktur ehemaliger Kraftwerksstandorte, schaffen neue
Wertschöpfung im digitalen Zeitalter und bieten langfristige Perspektiven für
Beschäftigung, kommunale Einnahmen und regionale Entwicklung. Rund um die Standorte
entsteht ein leistungsstarkes KI-Ökosystem, in dem Wirtschaft, Forschung und öffentliche
Einrichtungen Zugang zu modernster Rechenleistung und KI-Technologie erhalten. Die
Microsoft-Rechenzentren tragen dazu bei, dass digitale Souveränität und innovative KI-
Anwendungen nicht anderswo entstehen, sondern hier bei uns in Nordrhein-Westfalen
entwickelt, erprobt und in die Praxis gebracht werden.

Fünf Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal
Kommende Woche jährt sich die Flutkatastrophe von 2021 zum fünften Mal. Die Bilder der
Flutnacht haben sich für immer in unser Gedächtnis eingebrannt. Nach der Katastrophe
haben wir alles in Bewegung gesetzt, um Betroffenen zu helfen und unser Land
widerstandsfähiger gegen Extremwettereignisse zu machen.
– Über den Wiederaufbaufonds wurde ein Volumen von über 12 Milliarden Euro
bereitgestellt; nach aktuellem Stand wurden über alle Teilbereiche der Förderrichtlinie
Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 4,7 Milliarden Euro
bewilligt. Neben finanziellen Hilfen unterstützte das Land den Wiederaufbau von
Gebäuden, Infrastruktur sowie wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen.
– Gleichzeitig wurden Maßnahmen für mehr Hochwasser- und Starkregenschutz
umgesetzt. Ziel war und ist es, die betroffenen Regionen nicht nur wiederherzustellen,
sondern sie widerstandsfähiger und zukunftssicherer aufzubauen. Hierzu trägt auch
der 10-Punkte-Plan des MUNV bei. Ein zentraler Punkt ist die Einführung und stetige
Verbesserung von Hochwasservorhersagesystemen. Seit 2021 wurden rund 500
Projekte umgesetzt. Neben baulichen Maßnahmen haben wir das Messnetz erweitert,
Vorhersagemodelle verlässlicher gemacht und Informationsangebote ausgebaut.
– Im Katastrophenschutz wurde das Sirenennetz ausgebaut, landesweite Warntage
testen regelmäßig Abläufe und Zusammenspiel der Warnmittel, die Bevölkerung wird
über ein breites Spektrum analoger und digitaler Warninstrumente erreicht. Zurzeit
findet die Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) statt, mit
der wir zahlreiche Lehren aus der Flutkatastrophe gesetzlich verankern. Dazu gehören
unter anderem bessere Landesstrukturen im Katastrophenschutz, ein
Landeskatastrophenschutzbedarfsplan, ein Rahmenwarnplan sowie ein
Katastrophenschutzlager für schnell verfügbare Materialien im Ernstfall. Damit bereiten
wir Nordrhein-Westfalen besser auf Extremwetter und große Schadenslagen vor.