NRW-Koalition bringt das Gründerstipendium.NRW an den Start

Wir wollen Nordrhein-Westfalen zum Gründerland Nummer 1 machen und die Visionäre und Unternehmer von morgen besser unterstützen. Ein wunderbares Instrument hierfür ist das Gründerstipendium.NRW, durch das die NRW-Koalition einen einfachen Start ermöglichen. Ganz besonders gilt das für unsere Region, in der bereits heute zahlreiche Ausgründungen aus Wissenschaft und Forschung erfolgreich sind. Hier können wir – auch mit Blick auf das interkommunale Projekt „Brainergy-Park“ – von diesem Programm immens profitieren.

Nach erfolgreicher Bewerbung stehen im Gründerstipendium.NRW 12 Monate lang je 1000 Euro monatlich zur Verfügung, um innovative Ideen weiter zu entwickeln. Das dezentrale Vergabeverfahren über zahlreiche akkreditierte Gründernetzwerke garantiert eine unbürokratische und schnelle Stipendien-Vergabe. Dadurch ist ein wichtiger Hinderungsgrund von Neugründungen und Start-Ups aus dem Weg geräumt.

Ich würde mich über möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber mit vielversprechenden zukunftsgerichteten Unternehmenskonzepten freuen, die den Mut und Willen haben, ihre Idee auf den Markt zu bringen. Es ist ein gutes Zeichen für unsere Region, wenn Unternehmergeist im positivsten aller Sinne sichtbar wird. Ich bin überzeugt, dass wir dafür besonders gut gerüstet und aufgestellt sind, so dass das Gründerstipendium.NRW seine Wirtschaftskraft vor Ort entfalten kann. Daher wünsche ich mir: Gründerinnen und Gründer fassen Sie sich ein Herz, bewerben Sie sich mit ihren Ideen.

Und so geht es:

Um ein Stipendium zu erhalten, müssen die Bewerber, egal ob alleine oder im höchstens drei-köpfigen Team, eine Fach-Jury aus dem ausgewähltem Gründernetzwerk von ihrem Konzept überzeugen. Entscheidend sind der „Gründercharakter“ der Bewerberinnen und Bewerber sowie die innovative Geschäftsidee. Diese muss ein, im Vergleich zum Stand der Technik, verbessertes Produkt oder Verfahren, eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale enthalten. Um sich für ein Stipendium bewerben zu können, muss man volljährig sein, den Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und die Gründung darf noch nicht erfolgt sein bzw. sollte weniger als ein Jahr zurückliegen. Auf der Website www.gruenderstipendium.nrw/gruenden können sich alle interessierten Bewerberinnen und Bewerber über die ersten Schritte der Bewerbung und den weiteren Verlauf informieren sowie alle Bewerbungsstandorte einsehen.