Es gibt in der momentanen Lage wirklich extrem viel zu bedenken, zu organisieren, politische und wirtschaftliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen und konkrete Vorschläge aufzunehmen und umzusetzen. Es gilt Missbrauch zu verhindern und gleichzeitig allen Bedürftigen gerecht zu werden, um allen Menschen, Betrieben, Hilfsorganisationen, Mitarbeitern, Kleinstunternehmer – um nur einige zu nennen – in dieser schwierigen Zeit zu helfen. Daher habe ich für Sie alle Themen zusammengestellt, an den wir politische etwas angepackt haben:

  1. Gesundheitswesen

Durch verschobene Aufnahmen und Operationen freistehende Betten werden z.B. rückwirkend zum 16. März 2020 mit einer Tagespauschale von 560 € vergütet. Für jeden voll- oder teilstationären Fall, dessen Aufnahme in den Zeitraum 1.4. bis 30.6.2020 fällt, wird eine Pauschale von 50 € für erhöhten Materialbedarf gezahlt.

Der Bund beteiligt sich bis September 2020 an jedem zusätzlich geschaffenen Intensivbett mit Beatmungskapazität mit 50.000 €. Außerdem wird der vorläufige Pflegeentgeltwert für die Berechnung der tagesbezogenen Pflegeentgelte ab dem 1. Mai auf 185 € erhöht und der Fixkostendegressionsabschlag für 2020 ausgesetzt.

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen dürfen bis zum 30. September 2020 Kurzzeit- pflege und akutstationäre Behandlungen übernehmen. Dortigen Liquiditätsengpässen wird mit einer 60%igen Tagespauschale für leerstehende Betten vorgebeugt.

Die Kassenärztliche Vereinigung kann eine befristete Ausgleichszahlung leisten, sofern sich das Gesamthonorar von Vertragsärzten insb. in Folge der Epidemie um mehr als 10 % gegen- über dem Vorjahresquartal verringert. Wenn sogar die Fortführung der Arztpraxis gefährdet ist, werden Regelungen zur Sicherung des Honorars und des Versorgungsauftrages getroffen.

Gutachten auf Basis von Aktenlage, sowie Aussetzung von Vor-Ort-Terminen und Wiederholungsgutachten in der Pflege. Bei Unterschreitung der vereinbarten Personalausstattung drohen den Pflegeeinrichtungen keine Vergütungskürzungen. Zusätzlich werden nicht anders finanzierte außerordentliche Aufwendungen und Mindereinnahmen von den Pflegekassen erstattet.

Weitere Informationen mit zahlreichen weiteren Links: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

  1. Familien

Für den Kinderzuschlag ist nur noch der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragstellung nötig. Einmalige vereinfachte Verlängerung der Kinderzuschlagszahlung für diejenigen, die den Höchstbetrag des Kinderzuschlags bereits erhalten. Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, kann man hier prüfen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse

Eltern, welche die Betreuung ihrer unter 12jährigen Kinder selbst übernehmen müssen, weil Kitas und Schulen durch behördliche Entscheidung geschlossen sind und keine anderweitige Betreuung zumutbar ist, werden für 67 % des Verdienstausfalls für bis zu sechs Wochen entschädigt: Weitere Informationen auch für Senioren und betreuende Eltern: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie

Für den Monat April 2020 müssen Familien in NRW aufgrund der infektionsschutzbedingten Maßnahmen keine Kita-Gebühren bezahlen.

  1. Beschäftigte

Kurzarbeitergeld: Für die Anmeldung von Kurzarbeit genügt nun, dass mindestens 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. In Betrieben, in denen Regelungen zur Führung von Arbeitszeitkonten bestehen, wird auf Minusstunden verzichtet. Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen. Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber für das Kurzarbeitergeld bezahlen müssen, werden von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Weiter wird bis zur Höhe des bisherigen Lohns auf die Anrechnung eines Zusatzlohns auf das Kurzarbeitergeld verzichtet, sofern die freiwillig ausgeübte Tätigkeit in systemrelevanten Bereichen erfolgt. Weitere Informationen: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/in- formationen-corona.html

  1. Unternehmen und Unternehmer

a) Alle Unternehmen und Betriebe

Corona-Kurzarbeitergeld (siehe oben unter 3.) Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Arbeitgeber bei der Servicehotline des Landes unter der 0800 4555520

Stundung der Sozialabgaben für März und April. Bei der zuständigen Krankenkasse, welche die Sozialversicherungsbeiträge erhebt, zu beantragen.

Herabsetzung der Gewerbesteuer-, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen, einschließlich Solidaritätszuschlag, sowie in der Regel eine Aussetzung von Stundungszinsen, Stundung der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und auch Umsatzsteuer, sowie eine Aussetzung von einkommen- und umsatzsteuerlichen Vollstreckungsmaßnahmen und Verzicht auf Säumniszuschläge. Hier finden Sie das Antragsformular für die steuerlichen Sofortmaßnahmen und weitere Informationen.

Insolvenzantragspflicht und Zahlungsverbote werden bis 30.9. 2020 ausgesetzt. Voraussetzung ist, dass es Aussicht auf Sanierung gibt. Es droht Unternehmern damit keine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung.

Unternehmen, welche die laufende Miete oder Pacht vom 1.4. bis 30.6. 2020 für Gewerbeflächen nicht begleichen können, droht keine Kündigung der Verträge.

  1. b) Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer

Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 € bzw. bis zu 15.000 €.

Erleichterter Zugang zur sozialen Sicherung.

Kleinstunternehmen, die wegen der Coronakrise ihre vertraglich geschuldeten Leistungen aus Dauerschuldverhältnissen nicht erbringen können, wird bis zum 30.6.2020 Aufschub gewährt. Die Soforthilfen können unter https://soforthilfe-corona.nrw.de/ beantragt werden.

  1. c) Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten

Hilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) insb. aus dem Corona-Sonderprogramm (d.h. Liquiditätshilfen, Zinshilfen und Bürgschaften). Ansprechpartner sind die Hausbanken. Für eine unbürokratische Umsetzung und rasche Bearbeitung setzen wir uns ein. Weitere Informationen erhalten Sie über Ihre Hausbank sowie: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft und Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Kapitalbasis. Zur Verfügung stehen ein Garantierahmen von 400 Mrd. €, um Unternehmen die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu erleichtern, 100 Mrd. € zur Refinanzierung der KfW und 100 Mrd. € für direkte Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung von Unternehmen.

Die Bürgschaftsbank NRW gewährt Kredite bis 2,5 Mio. Euro.
Bis 250.000 € können Unternehmen auf eine schnelle 72-Stunden-Expressbürgschaft zugreifen. Für Kontokorrent-Linien bis 100.000 Euro werden 90-prozentige Bürgschaften im Schnellverfahren angeboten. Durch das Landesbürgschaftsprogramm werden Kredite ab 2,5 Mio. Euro gewährt. Der Bürgschaftsrahmen des Landesbürgschaftsprogramm sowie der Bürgschaftsbank NRW  wurde durch die Erhöhung der Verbürgungsquote von 80 auf 90 Prozent massiv erhöht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Hotline der NRW.Bank unter 0211 91741 4800

  1. d) Start-Ups

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (s. oben) ist für alle Start-Ups geöffnet, die seit Januar 2017 mindestens bei einer abgeschlossenen Finanzierungsrunde privater Kapitalgeber mit einem Unternehmenswert von mindestens 50 Mio. € bewertet wurden.

Darüber hinaus wird zeitnah der bei der KfW geplante 10 Mrd.-€-Zukunftsfonds folgen.

Kleine Unternehmen und Existenzgründer können bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KGB) Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Hotline der NRW.Bank unter 0211 91741 4800

  1. e) Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen

Künstlerinnen und Künstler erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Des Weiteren zahlt das Ministerium für Kultur die Förderungen für abgesagte oder unbestimmt verschobene Veranstaltungen und Projekte weiterhin voll aus. Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten.

Den Antrag für die Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler finden Sie unter: https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf

  1. Landwirte

Die generelle Einreisesperre für Saisonarbeiter wurde aufgehoben.

Durch eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird es anderen Unternehmen ermöglicht, befristet ihre Beschäftigte landwirtschaftlichen Betrieben zu überlassen.

Beschäftigte in Kurzarbeit können er in der Landwirtschaft etwas hinzuverdienen, ohne dass dieser Verdienst auf sein Kurzarbeitergeld angerechnet wird.

Zeitgrenze für geringfügige Beschäftigung in Form der kurzzeitigen Beschäftigung befristet auf fünf Monate oder 115 Tage ausgeweitet.

Weitere Informationen: https://www.bmel.de/DE/Ministerium/_Texte/corona-virus-faq-fragen-antworten.html

  1. Rentner

Bis zum 31.12. 2020 wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € auf 44.590 € angehoben.

  1. Sozialhilfe

Die notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten werden ab dem 1.3. 2020 befristet deutlich vereinfacht.

Das Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung für zwischen dem 1.4. und 30.6. 2020 auflaufende Mietschulden ist ausgesetzt.

Bei Verträgen, die vor dem 15.03.2020 abgeschlossen wurden, werden Zahlungsverpflichtungen im Zeitraum zwischen dem 1.4. und 30.6. 2020 um jeweils 3 Monate ab Fälligkeit gestundet.

Bis zum 30. Juni 2020 wird ein Aufschub gewährt, wenn Leistungen aus bestimmten, vor dem 8.März geschlossenen Verträgen im Rahmen der Daseinsvorsorge nicht nachgekommen werden kann.

  1. Studenten und Studentinnen / BaföG-Bezieher

Wer in einer Einrichtung hilft, welche die Corona-Epidemie bekämpft, im sonstigen sozialen Bereich oder in der Landwirtschaft tätig ist, erhält weiterhin ungekürztes BaföG. Wer helfen möchte, kann z.B. hier etwas finden: www.daslandhilft.de

  1. Urlauber im Ausland

Die Bundesregierung hat bis zu 50 Millionen € bereitgestellt, die für Rückholungen aus Ländern bestimmt sind, in denen keine anderen Rückreisemöglichkeiten mehr bestehen. Weitere Informationen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/reisewarnungen/faq-reisewarnung

Des Weiteren hat das Wirtschaftsministerium auf https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner einen Überblick über die Landesweiten Maßnahmen zusammengestellt, in dem Sie auch viele Formulare und Anträge direkt finden. Gerne stehen auch wir als Ansprechpartner zur Verfügung.

Diese Liste ist zu ergänzen und immer wieder zu prüfen- ich bin auch dankbar für Ihre Anregungen und Ihren Blickwinkel zu den Maßnahmen.

Ihre Patricia Peill