Im ersten Plenum des Jahres 2022 war insbesondere das Thema Katastrophenschutz ein Wichtiges sowie die richtigen Lehren aus der vergangenen Hochwasserkatastrophe zu ziehen, um auf künftige Ereignisse dieser Art besser vorbereitet zu sein. Lesen Sie hier, was mir in dieser Woche besonders wichtig war.

Lehren aus der Flutkatastrophe ziehen und für die Zukunft handeln

Im vergangenen Sommer ereilte Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die schwerste Naturkatastrophe, die wir alle jemals erlebt haben. Die Flutkatastrophe kostete 49 Menschen das Leben und verursachte Schäden in Milliardenhöhe. Dass es nicht noch mehr Tote und Verletzte gab, ist dem entschlossenen und professionellen Handeln unserer Einsatzkräfte und dem großen Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer zu verdanken. Wir alle hätten nie für möglich gehalten, dass uns ein Naturereignis mit solcher Wucht trifft. Aber es hat uns gelehrt: Es ist möglich, und wir müssen in Zukunft noch besser als bisher darauf vorbereitet sein.

Die Landesregierung hat bereits gehandelt und eine Neustrukturierung des Katastrophenschutzes im Innenministerium vorgenommen. Das begrüßen wir ausdrücklich und unterstützen den Prozess politisch. Unsere Initiative bildet dazu einen Auftakt. Im Herbst hat die CDU-Landtagsfraktion sich bei einem Werkstattgespräch mit rund 200 Expertinnen und Experten aus der Praxis – viele von ihnen waren im Juli selbst im Einsatz – ausgetauscht und Anregungen für ein Update des Katastrophenschutzes mitgenommen. Fest steht für uns: Effektiver Schutz wird vor Ort gemacht, wo das Know-How für lokale Besonderheiten vorhanden ist. Als Land müssen wir aber so viel Unterstützung bieten – etwa durch übergeordnete Handlungsleitlinien und eine Überprüfung der Ausstattung von Katastrophenschutzeinheiten auf etwaige Lücken. Insbesondere müssen wir die Erkenntnisse, die wir zu einer besonderen Krisenlage haben, einheitlich so zusammenführen, dass wir lokale Lagebilder in Echtzeit erstellen können. Auch weitere Warnmöglichkeiten der Bevölkerung werden wir prüfen.

Vor allem ist es unsere politische Verantwortung, dass wir die Bedeutung des Katastrophenschutzes nicht mehr aus den Augen verlieren – auch wenn uns ein solches Extremereignis hoffentlich für sehr lange Zeit erspart bleibt. Dieser Verantwortung stellen wir uns, jetzt und in der Zukunft.

Agri-Photovoltaik ermöglichen

Wir müssen den Anteil Erneuerbarer Energien an unserer Stromversorgung stark erhöhen – das ist unbestritten. Da Nordrhein-Westfalen nicht über große unbewohnte Flächen verfügt, müssen wir auf dem zur Verfügung stehenden Platz effizient verschiedene Bausteine zusammenfügen, um unsere Ziele zu erreichen. Einer dieser Bausteine kann Agri-Photovoltaik sein.

Landwirtinnen und Landwirte versorgen unsere Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln. Mit Agri-PV wird als Nebeneffekt gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geliefert. Die Solarzellen bilden dann sozusagen das Dach für die Nutzpflanzen. Besonders bei Kulturen, die besonderen Schutz vor der Witterung brauchen wie Beerenfrüchte, Stein- und Kernobst oder Tomaten, bietet sich das geradezu an. Wir schlagen hier zwei Fliegen mit einer Klappe: Wir erzeugen wertvolle Energie aus Sonnenlicht und sparen dabei ebenso wertvolle Fläche.

Wir werden den Bau dieser Agri-PV-Anlagen in NRW mehr als bisher unterstützen, indem wir über die Vorteile und Möglichkeiten der Umsetzung informieren und Genehmigungsverfahren vereinfachen. Zudem setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, die Anlagen als im Außenbereich privilegierte Vorhaben im Baugesetzbuch aufzunehmen.

Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe verlängert

Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter. Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden.

Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31.10.2021 in einem rein digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

Die hohe Rückmeldequote von derzeit über 85 Prozent zeigt den verantwortungsvollen Umgang der nordrhein-westfälischen Unternehmerinnen und Unternehmern mit den Corona-Wirtschaftshilfen. Dies unterstreichen auch die freiwilligen, vorzeitigen Rückzahlungen von rund 119.000 Antragstellerinnen und Antragstellern in Höhe von mehr als 879 Mio. Euro.