Entlastung der Kommunen über die Altschuldenhilfe in Höhe von fast neun
Milliarden Euro – wir sorgen für Handlungsfähigkeit vor Ort
Die Landesregierung hat die Übernahme der übermäßigen kommunalen Liquiditätskredite
(sog. kommunale Altschulden) abgeschlossen: 8,9 Mrd. Euro sind in die Landesschuld
übergegangen, 167 teilnehmende Städte und Gemeinden profitieren damit unmittelbar von
niedrigeren Zins- und Tilgungslasten. Das Land übernimmt mit der Schuldübernahme 50
Prozent aller übermäßigen Liquiditätskredite der Kommunen zum Stichtag 31. Dezember
2023. Damit haben wir ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bereits vier
Monate vor dem gesetzlich vorgesehenen Datum eingelöst.
Gemeinsam mit der geplanten historischen Erhöhung des Verbundsatzes auf 23,5
Prozent und den umfangreichen Investitionen des Nordrhein-Westfalen-Plans stärken wir
die Handlungsfähigkeit der kommunalen Familie langfristig. Unersetzlich für gute
Kommunalfinanzen bleibt indes eine strukturelle Reduzierung der bundesgesetzlich
veranlassten Soziallasten. Die Beteiligung des Bundes an den kommunalen Altschulden in
Höhe von rund 164 Mio. Euro ist ein erster Schritt, weitere müssen aber folgen,
insbesondere die Umsetzung der Übereinkünfte zur Veranlassungskonnexität.
BVerG-Urteil umsetzen, amtsangemessene Alimentation sicherstellen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 17. September 2025 die
Maßstäbe für eine amtsangemessene Alimentation grundlegend neu gefasst. Künftig
orientiert sich die Mindestbesoldung an der sogenannten Prekaritätsschwelle von 80
Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Das Kabinett hat dementsprechend am 8.
September 2026 einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Besoldungs- und
Versorgungsrechts beschlossen, dessen Einbringung in den Landtag ist für das Oktober-
Plenum geplant. Für 2026 sind zunächst punktuelle Anpassungen vorgesehen. Ab dem 1.
Januar 2027 folgt die strukturelle Neuausrichtung.
Die Übertragung der Tarifeinigung erweist sich dabei als tragfähige Grundlage: Die
Grundgehälter wurden im Zuge dessen um 3,36 Prozent erhöht und damit stärker
angepasst als die im Tarifabschluss vorgesehenen 2,8 Prozent. So wird auch in den unteren
Besoldungsgruppen der Mindestbetrag von 100 Euro erreicht und zugleich das
Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt. Für das laufende Jahr sind
daher nur noch geringfügige Anpassungen erforderlich.
Kern der Reform ist die Stärkung der Grundgehälter. Der bisherige Familienzuschlag der
Stufe 1 wird in die Grundgehälter überführt, die dadurch um 1,68 Prozent steigen. Die
Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 30 Euro. Zugleich entfällt die Regionalisierung der
Familienzuschläge nach Mietenstufen. Die kindbezogenen Familienzuschläge werden
künftig so ausgestaltet, dass die verfassungsrechtliche Untergrenze in allen
Familienkonstellationen eingehalten wird. Mit der neuen Systematik entfallen zugleich
einzelne zusätzliche Besoldungsbestandteile, die unter den bisherigen Maßstäben
erforderlich waren. Für mögliche finanzielle Nachteile aus der Umstellung ist eine
Ausgleichszulage vorgesehen. Das Mehrverdienermodell sowie der Ergänzungszuschlag
für bestimmte Fallkonstellationen werden fortgeführt.
Medienkompetenzförderung: Sicher und gut informiert im Netz
In einer sich wandelenden digitalen und durch Medien geprägten Welt sollen sich alle
Menschen in Nordrhein-Westfalen sicher und kompetent online bewegen können. In dieser
Legislaturperiode hat die Landesregierung daher die Medienkompetenzförderung zu einem
Schwerpunkt der Medienpolitik ausgebaut. Sie ist Bestandteil des medienpolitischen
Dreiklangs aus stringenter Regulierung, wirksamer Rechtsdurchsetzung und Prävention.
Medienkompetenzförderung ist eine Querschnittsaufgabe, die unterschiedliche
Politikfelder und Zuständigkeiten berührt. Sie ist daher nicht auf einzelne
Förderprogramme oder Haushaltstitel begrenzt, sondern findet sich in einer Vielzahl von
Maßnahmen der Landesregierung – insbesondere an den Schnittstellen zu Bildung, Jugend,
Verbraucherschutz, Inneres, Digitalisierung, Familie und Gesundheit.
Auch der „Aktionsplan gegen Desinformation“ greift den Umgang mit gezielten
Falschinformationen als Querschnittsaufgabe auf und setzt dabei von Beginn an auf
Prävention und die Stärkung gesellschaftlicher Resilienz. Seit dem Kabinettsbeschluss im
Februar 2025 wurde der Ansatz weiter ausgebaut und zahlreiche Angebote sowohl
entwickelt als auch fortgeführt (z.B. „NewsCheckNRW“, „fakeoff“, das Bildungsformat
„Stabil im Netz“ oder die Arbeit der MedienscoutsNRW).
Über 286 Mio. Euro für den Hitzeschutz in Nordrhein-Westfalen
Nach der außergewöhnlichen Hitzewelle im Juni 2026 stellt Nordrhein-Westfalen 286,6
Mio. Euro für den gesundheitlichen Hitzeschutz bereit. Ziel ist der bessere Schutz
insbesondere von Menschen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und der eigenen
Häuslichkeit.
Krankenhäuser: 200 Mio. Euro für Klimatisierung, Kühlung und Verschattung,
insbesondere in Intensivstationen, Kreißsälen, Notaufnahmen und OP-Bereichen.
Pflege: 50 Mio. Euro – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers –
für fest installierte Klimageräte, Kühldecken/-segel sowie ausnahmsweise mobile
Geräte; auch die Installation wird gefördert.
Kommunen: 12,2 Mio. Euro jährlich für drei Jahre zur Förderung von bis zu zwei
Hitze-Gesundheitsmanagern je Kreis bzw. kreisfreier Stadt, angebunden an die
Gesundheitsämter.
Zusätzlich fördert die SozialstiftungNRW mit 20 Mio. Euro Klimatisierung in
Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Wir machen Nordrhein-Westfalen damit resilienter gegenüber zukünftigen Hitzewellen und
schützen besonders betroffene Menschen.
